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Einkommensteuer

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Steuertipps 20.11.2017

Von Versicherung erstattete Einkommensteuer ist steuerpflichtig

Im Streitfall hatte der Kläger nach einem schweren Ver­kehrsunfall mit der eintrittspflichtigen Versicherungsge­sellschaft die Zahlung eines Verdienstausfallschadens in Höhe von 300.000 Euro „netto“ vereinbart. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides zahlte die Versicherung zusätzlich die auf den Verdienstausfall entfallende Einkom­mensteuer in Höhe von 124.649,90 Euro. Das Finanzamt unterwarf auch diesen Betrag der Besteuerung. Der Kläger zog gegen diese Festsetzung vor das Finanzgericht und trug vor, dass die zugeflossene Verdienstausfallentschädigung nach der „Nettomethode“ berechnet worden sei. Die Erstat­tung der Einkommensteuer stelle einen nicht steuerbaren Schadenersatz dar. Die Zahlung berühre lediglich die private Vermögensebene, da Steuern Kosten der privaten Lebens­führung seien. Unterwerfe man die Erstattung der Steuer wiederum der Besteuerung, komme es zu einer sog. „End­losbesteuerung“. Das Finanzgericht wies die Klage ab und urteilte, dass die Erstattung der Einkommensteuer steuer­pflichtig sei. Die Versicherungsgesellschaft habe den „aus dem Unfall als schädigendem Ereignis entstandenen Scha­denersatzanspruch“ erfüllt. Die Übernahme der steuerlichen Last stelle insoweit „keine gesondert zu beurteilende Scha­densposition“ dar.

  • Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. November 2017, Az.: 10 K 3494/15 – Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
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