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Eingabe Berücksichtigung von Krankenkassen- und Pflegebeiträgen - elektronische Datenübermittlung

Stellungnahmen & Eingaben / Arbeitnehmer 01.04.2010

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu geordnet. Nach dem Gesetz sollen diese Beiträge nur noch berücksichtigt werden, wenn der Steuerzahler in die elektronische Übermittlung der Daten einwilligt. Der BdSt ist der Ansicht, dass die Berücksichtigung von solchen Vorsorgeaufwendungen jedoch nicht von der Form der Mitteilung anhängig sein könne.

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