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Ein Jahr Schwarz-Grün

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 14.07.2023, Philipp Sprengel

Die Landesregierung ist ein Jahr im Amt. Dies ermuntert zahlreiche Akteure der Landespolitik dazu, eine Bilanz zu ziehen. Der BdSt NRW kann der Landesregierung bisher kein gutes Zeugnis ausstellen, hofft aber auf die Umsetzung einiger Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren.

„Unsere Haushalts- und Finanzpolitik dient dem nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen, sachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen und der Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen.“ So beginnt das fünfte Kapitel des schwarz-grünen Koalitionsvertrages aus dem letzten Jahr. Die Koalition verpflichtete sich damit zu einer „nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik“. In ihrem ersten Regierungsjahr ist die Koalition diesen Grundsätzen nicht gerecht geworden.

Sie entschied sich Ende des letzten Jahres kurzfristig, ein Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise von bis zu fünf Milliarden Euro einzurichten. Aus Sicht ist eindeutig, dass im Vergleich zur Corona-Pandemie eine solche außergewöhnliche Notsituation nicht bestand. Trotzdem wurden neue Schulden aufgenommen, die den bereits durch den Corona-Rettungsschirm deutlich erhöhten Schuldenstand zusätzlich vergrößerten. Dies kann nicht im Sinne einer „nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik“ sein.

Einen neuen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 verabschiedete das Landeskabinett am 21. Juni 2023. Obwohl noch nicht alle Details bekannt sind, ist bereits klar: Die Landesregierung betreibt Etikettenschwindel! Der Landesfinanzminister bezeichnete den Haushalt als einen „Sparhaushalt“, obwohl das Haushaltsvolumen auf eine Rekordhöhe von 101,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr erhöht werden soll. Der Etatentwurf für 2024 zeichnet sich insgesamt durch steigende Ausgaben, keine erkennbaren Einsparungen und dem Ausbleiben einer entschlossenen Schuldentilgung aus.  Ein „Sparhaushalt“ sieht aus unserer Sicht anders aus.

Nicht nur der Abbau der Schulden des Landes geht nicht voran, sondern auch bei der Unterstützung der Kommunen in NRW beim Abbau ihrer Altschulden sind im ersten Jahr der schwarz-grünen Koalition keine großen Fortschritte zu verzeichnen. Der am 19. Juni 2023 von der Landesregierung unterbreitete Vorschlag zur Tilgung der Altschulden für hochverschuldete Kommunen sollte grundlegend überarbeitet werden, weil er so den Kommunen nicht weiterhilft. Weitere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag warten ebenfalls noch auf ihre Umsetzung: Die Straßenausbaubeiträge sind noch nicht formal abgeschafft worden und der Grunderwerbssteuersatz in NRW verharrt weiterhin auf einem bundesweiten Höchstsatz von 6,5 Prozent.

Der BdSt NRW wird in den nächsten schwarz-grünen Regierungsjahren auf die Umsetzung der Vorsätze des Koalitionsvertrages sowie weiterer Maßnahmen drängen, damit die nächste Bilanz aus Sicht der Steuerzahler positiv ausfallen kann.  

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