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Ehrenamt: Steuererklärung auf Papier bleibt möglich

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Ruheständler / Arbeitnehmer 15.05.2018

Wer sich nebenberuflich in einem Verein oder ähnlichen Organisationen engagiert und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, kann die Einkommensteuererklärung weiterhin auf den Papierformularen abgeben. Dafür hatte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) beim Bundesfinanzministerium mit Erfolg eingesetzt. 
Noch zu Jahresbeginn 2018 war zweifelhaft, ob Ehrenamtler ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt schicken müssen. Hintergrund war eine Änderung im ELSTER-Portal, dem Online-Finanzamt. Auf unsere Nachfrage gab das Bundesfinanzministerium jetzt Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro bzw. 2.400 Euro als Übungsleiter erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Wird eine Steuererklärung eingereicht, genügt es, die Einnahmen aus dem Ehrenamt formlos anzugeben. Dazu kann man der Steuererklärung beispielsweise ein einfaches Schreiben beifügen. Diese Regelung gilt einheitlich in allen Bundesländern, schreibt das Ministerium. Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die sogenannte Anlage EUR ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

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