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Düsseldorf schafft die Tanz-Steuer ab

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 31.10.2023, Katrin Ernst

Keine Vergnügungssteuer mehr auf Tanzveranstaltungen ab dem 1.1.2024, das hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Düsseldorf in seiner Sitzung am Montag beschlossen.

Der Bund der Steuerzahler NRW begrüßt die Abschaffung: „Wir plädieren schon seit Jahren dafür, Bagatellsteuern wie diese abzuschaffen. Das Aufkommen von Bagatellsteuern deckt meist nicht einmal den Verwaltungsaufwand für ihre Erhebung“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Es sei zudem fraglich, ob diese Steuern wirklich die wirtschaftliche Lenkungswirkung entfalteten, für die sie gedacht seien. Zu den Bagatellsteuern zählen beispielsweise die Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, Übernachtungssteuer und Hundesteuer.

Zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt teilt die Stadt Düsseldorf mit: „Herkömmliche Tanzveranstaltungen werden zur Steigerung der Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kulturbetrieben in Düsseldorf ab 2024 nicht mehr besteuert. Darunter sind jedoch nicht Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art zu verstehen.“ Freuen dürfte es die Veranstalter, die die Steuer bisher anhand der Eintrittskarten oder Veranstaltungsfläche zahlen mussten, letzteres ungeachtet dessen, wie hoch oder niedrig das Besucheraufkommen war. Die Gesamteinnahmen aus der Vergnügungssteuer in Düsseldorf beliefen sich laut Rheinischer Post im Vorjahr auf 8,7 Millionen Euro. Davon entstanden 87.000 Euro aus Tanzveranstaltungen.

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