
DSi Rundschreiben Nr. 1/2025: Einkommensbelastungsquoten und Belastungstage 2025
Landesbeilage Bayern Juli/August 2025
DSi Sonderinformation Nr. 8: Die Absicherung zusätzlicher und wachstumswirksamer Investitionen in den Errichtungsgesetzen zum Sondervermögen
Was ursprünglich als Ausnahmeinstrument in einer Ausnahmesituation gerechtfertigt wurde, entwickelt sich zunehmend zum haushaltspolitischen Gewohnheitswerkzeug.
Es war ein historischer Schritt, der die Schuldenbremse elementar veränderte und den Weg für ein weiteres schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ freimachte. Das Schuldenpaket soll Deutschland krisenfester machen, seine Infrastruktur modernisieren, die klimaneutrale Transformation vorantreiben – und vor allem auch die Wehrfähigkeit unseres Landes stärken. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand folgt nun auf den rhetorischen politischen Aufbruch die realpolitische Ernüchterung. Allein schon die wohlklingende Bezeichnung „Sondervermögen“ soll die Wahrheit vernebeln, denn es handelt sich um nichts anderes als Sonderschulden – und ein wachsendes Gefälle zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Gerade bei einem derart tiefen Eingriff in die Finanzverfassung schauen wir als Deutsches Steuerzahlerinstitut genau hin. Das als Sonderinformation nun vorliegende Gutachten kommt zu einem ernüchternden Befund:
Schon die vorliegenden Gesetzentwürfe zum Sondervermögen bleiben hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Die Zusätzlichkeit der Investitionen ist nicht belastbar belegt. Die Priorisierung auf wachstumsrelevante, strukturbildende Maßnahmen wird verwässert. Und eine wirkungsorientierte Steuerung – der Schlüssel für effizienten Mitteleinsatz – ist kaum vorgesehen.
Es handelt sich bei der DSi Sonderinformation Nr. 8 um ein externes Gutachten von Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).