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DSi Rundschreiben Nr. 8/2015: Streikrecht im öffentlichen Dienst
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DSi Rundschreiben Nr. 4/2015: Zum Steuerzahlergedenktag 2014 und 2015
DSi Rundschreiben Nr. 7/2015: Der überschätzte Investitionsstau
DSi-Publikation
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Rundschreiben
In der öffentlichen Diskussion wird häufig ein deutschlandweiter „Investitionsstau“ be-klagt. Bei aller Bedeutung öffentlicher Investitionen für eine Volkswirtschaft sollte eines nicht vergessen werden. Mit jedem zusätzlichen Euro für Investitionen steht – wenn keine Ausgabenumschichtungen vorgenommen werden – automatisch ein Euro weniger für Steuersenkungen oder für den Schuldenabbau zur Verfügung. Daher wird nachfol-gend kritisch geprüft, wie stichhaltig die „Investitionsstau“-Argumente überhaupt sind.
DSi-Diagnose
- Das öffentlich suggerierte Ausmaß (Kommissionszahlen, Umfrageergebnisse, internationale Vergleiche) muss als übertrieben eingeschätzt werden. Anektdotisch hierfür: Laut letztem BMWi-Monatsbericht vor Amtsantritt Sigmar Gabriels gab es „für alarmistische Meldungen mit Bezug auf eine Investitionsschwäche Deutschlands keinen Anlass.“ Wenig später setzte Gabriel wegen des „Investitionsstaus“ eine Regierungskommission ein.
- Die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen sowie die staatlichen Bauinvestitionen als größter Teilbereich sind im Zeitraum 2004/2014 um jährlich jeweils 3,3 Prozent gewachsen.
- Das staatliche Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen ist im Zeitraum 2004/2013 um jährlich 2,1 Prozent gewachsen.
- Das hohe Niveau staatlicher Konsumausgaben (2014: 561,5 Mrd. Euro) schränkt das Investiti-onsvolumen (2014: 62,3 Mrd. Euro) naturgemäß ein.
- Innerhalb des Investitionsbudgets fließt immer noch zu viel in Neubauinvestitionen.
DSi-Empfehlungen
- Einem generellen „Investitionsstau“ sollte nicht das Wort geredet werden, da dies Wasser auf Mühlen der Steuer- und Abgabenerhöher ist.
- Haushaltsumschichtungen zugunsten des Investitionshaushalts bleiben das Mittel der Wahl.
- Mehr denn je sollten Schwerpunktsetzungen bei Investitionsprojekten erfolgen, statt beispiels-weise mit dem jüngst beschlossenen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ wieder auf das Gießkannenprinzip zu verfallen.
- Dazu gehört auch, im Zweifel Instandhaltungsinvestitionen den Vorrang vor prestigeträchtige-ren Neubauinvestitionen zu geben.