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DSi Rundschreiben Nr. 7/2016: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020
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DSi Rundschreiben Nr. 5/2016: Zum Steuerzahlergedenktag 2015 und 2016
DSi Rundschreiben Nr. 6/2016: Grundsteuerreform
DSi-Publikation
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Rundschreiben
Die Bundesländer haben sich gegen die Stimmen Bayerns und Hamburgs auf ein Reformmodell verständigt. Damit reagiert die Politik auf die zunehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen die überholten Einheitswerte laut werden. Am 23. September 2016 wird über den Vorschlag der Länder erstmals im Bundesrat beraten.
DSi-Diagnose
- Der Reformvorschlag der Länderfinanzminister kann den finanzwissenschaftlichen Anforderungen an eine Grundsteuerreform nur mit Einschränkungen genügen.
- Durch die wertabhängige Bemessungsgrundlage und die aufwändige Gebäudebewertung wird die Steuererhebung unnötig verkompliziert.
- Die von der Politik in Aussicht gestellte Aufkommensneutralität ist aufgrund der noch nicht bekannten Steuermesszahlen und der Hebesatzautonomie der Gemeinden höchst ungewiss.
- Zudem besteht die Gefahr von allmählichen Steuererhöhungen. Denn bei steigenden Bodenrichtwerten werden die Steuerzahler selbst bei konstanten Hebesätzen und Messzahlen zusätzlich belastet. Da die Grundsteuer ohnehin schwer zu rechtfertigen ist, sollte dies vermieden werden.
DSi-Empfehlungen
- Das DSi plädiert weiterhin für die Umsetzung einer wertunabhängigen Einfachgrundsteuer.
- Halten die Länder an ihrem derzeitigen Vorschlag fest, müssten zumindest die nötigen Voraussetzungen für eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform geschaffen werden. Dazu zählen eine aufkommensneutrale Festsetzung der Steuermesszahlen, die Befristung des Grundsteuergesetzes und eine Evaluierung der Reformauswirkungen sowie die Einführung einer Härtefallklausel zur Vermeidung übermäßiger Belastungszuwächse.
- Die derzeit von einigen Bundesländern geforderte Wiedereinführung einer Baulandsteuer, die eine ungerechte Strafsteuer auf unbebautes Bauland darstellt, ist abzulehnen, da sie die bereits bestehenden Mängel der Grundsteuer erheblich verschärfen würde.