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DSi Rundschreiben Nr. 5/2020: Startups in Deutschland

DSi-Publikation / Rundschreiben 30.10.2020, Hauke Hansen

Startups sind junge wachstumsorientierte Technologieunternehmen, die als Treiber von Innovationen bereits jetzt starken Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands haben. Die Dynamik der digitalen Transformation aller Lebens- und Geschäftsbereiche wird dazu führen, dass die Bedeutung von Startups für den Wirtschaftsstandort Deutschland schon innerhalb der nächsten Jahre signifikant steigen wird.

DSi-Diagnose

Startups weisen besondere Wesensmerkmale auf, die sie von anderen, konventionellen Unternehmen unterscheiden. Zu ihnen zählt ihr geringes Alter (Age), ihre starke Wachstumsorientiertheit (Aim to Scale) sowie der innovative Charakter ihrer Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Technologien (Innovation). Weitere Wesensmerkmale sind ihr relativ kurzfristiger Lebenszyklus, die Deckung ihres Kapitalbedarfs über mehrere Finanzierungsrunden innerhalb des Zyklus sowie das obligatorische De-Investment der Kapitalgeber und das Ausscheiden der Gründer in Form eines Exit am Ende des Zyklus.

In Deutschland besteht laut Bundesregierung insbesondere im Bereich der sogenannten Startupund frühen Wachstumsphase eine erhebliche angebotsseitige Finanzierungslücke. Unter Bezugnahme auf eine Schätzung der KfW gibt die Bundesregierung den nicht bedienten Kapitalbedarf von Startups in diesen Entwicklungsphasen mit 500 bis 600 Mio. € pro Jahr an. Der Implementierung von zum Beispiel bestimmten steuerrechtlichen Instrumenten setzt insbesondere das EU-Beihilferecht enge Grenzen. Es gelten darüber hinaus vor allem für große institutionelle Investoren wie Versicherungen oder Pensionskassen, die in dem vorliegenden Paper nicht betrachtet wurden, weitere regulatorische Regimes wie zum Beispiel die Solvency II-Richtlinie. Ähnlich sind für Banken die Basel-Richtlinien verbindlich. Dieser regulatorische Rahmen führt dazu, dass in Europa äußerst strenge Kapitalanlagerestriktionen gelten.

DSi-Empfehlungen

Vor diesem Hintergrund hat das DSi solche steuerrechtlichen Instrumente analysiert, die mit den in Deutschland geltenden regulatorischen Regimes vereinbar sind und dazu beitragen können, den Wagniskapitalmarkt in Deutschland zu stärken:

  • Anpassung der §§ 8c und 8d KStG im Hinblick auf das Hinzutreten neuer Anteilseigner in Startups infolge erfolgreich durchgeführter Finanzierungsrunden sowie das De-Investment und Ausscheiden der Gründer und Investoren im Rahmen eines Exit;
  • Einführung einer sogenannten Reinvestitionsklausel im KStG in Anlehnung an § 6b EStG;
  • Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Eine längerfristige Aufgabe der Politik bleibt darüber hinaus der

  • Abbau von Bürokratie.
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