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DSi Rundschreiben Nr. 3/2014: Hohe Belastungen durch die Rentenpläne der Bundesregierung

DSi-Publikation / Rundschreiben 04.03.2014, Damian Fichte

Das Papier analysiert und bewertet, anlässlich der anhaltenden kontroversen Diskussion, das "Rentenpaket" der Bundesregierung.

DSi-Diagnose

  • Die Rentenpläne der Bundesregierung werden voraussichtlich zu Mehrausgaben in der Gesetzlichen Rentenversicherung von 160 Mrd. Euro bis 2030 führen. Allein auf die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ entfallen rund 143 Mrd. Euro.
  • Die Beitragszahler werden bereits jetzt belastet, weil eine folgerichtige Beitragssatzsen-kung zum 1. Januar 2014 kassiert wurde und der Beitragssatz künftig noch stärker steigt.
  • Auch der Bund und damit die Steuerzahler werden belastet: Bis 2022 dürften die Bundes-zuweisungen an die GRV um insgesamt rund 22 Mrd. Euro höher ausfallen.
  • Schließlich werden auch Rentner belastet: Die mit dem „Rentenpaket“ verbundenen Bei-tragssatzsteigerungen dämpfen das Rentenniveau, sodass die Rentner bis 2030 voraus-sichtlich insgesamt rund 50 Mrd. Euro einbüßen werden.
  • Die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ sind wahltaktisch motivierte Maßnahmen, die einzelnen Versichertengruppen Vorteile zulasten der gesamten Bevölkerung verschaffen. Finanzwissenschaftlich sind beide Maßnahmen nicht zu rechtfertigen. Sie sind aufgrund der drohenden demografischen Herausforderungen unverantwortlich und führen zu un-gerechtfertigten Belastungen vor allem jüngerer Generationen.
  • Dagegen sind die Anpassungen bei der Erwerbsminderungsrente und dem Rehabilitationsbudget sachgerecht und vertretbar.

DSi-Empfehlungen

Weil die gesetzliche Umsetzung des „Rentenpakets“ nicht mehr aufzuhalten ist, sind folgende Maßnahmen perspektivisch wichtig:

  • keine Anrechnung der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der „Rente mit 63“,
  • Dynamisierung des Renteneintrittsalters,
  • flexibler Renteneintritt bei versicherungsmathematisch korrekt bemessenen Abschlägen,
  • gesetzliche, ggf. verfassungsrechtliche, Vorkehrungen zum Schutz der Rücklage,
  • gesetzliche Bindung der Bundeszuweisungen an die versicherungsfremden Leistungen,
  • Einhaltung der regelgebundenen Beitragssatzanpassung.
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