DSi Impuls Nr. 8: Sparen ist möglich - und dringend geboten
DSi Impuls Nr. 6: Steuerfinanzierung parteinaher Stiftungen begrenzen
DSi Impuls Nr. 7: Staatsleistungen an die Kirchen schnell ablösen
Eine Arbeitsgemeinschaft mit Bundesländern und Kirchenvertretern ist im August 2022 gegründet worden, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des DSi mitgeteilt hat. Sie soll bis Anfang 2023 über Eckpunkte eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen beraten.
DSi-Diagnose
Es wird höchste Zeit, dass der seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag erfüllt wird. Dies bekräftigen einmal mehr aktuelle Zahlen der Haushaltsansätze für die Staatsleistungen der Bundesländer aus dem Jahr 2022. Demnach summieren sich die Staatsleistungen mittlerweile auf 594 Mio. Euro. 2021 waren es noch knapp 581 Mio. Euro. Allein seit 1993 sind die Staatsleistungen um fast 70 Prozent gestiegen. Dabei sollten sie bereits 1919 mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung zu einem absehbaren Ende geführt werden.
Es ist daher zu begrüßen, dass das Innenministerium nun ernsthafte Schritte dorthin unternimmt. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein entsprechendes Grundsätzegesetz erlassen werden, das wiederum die Grundlage für die konkreten Ablösungen auf Länderebene sein soll.
DSi-Forderung
Wie uns die Sprecherin außerdem mitteilt, wird der Gesetzentwurf von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei aus dem Jahr 2020 ein Bezugspunkt in dem Prozess sein. Das sind, wie wir in unserem DSi Rundschreiben 3/2022 ausführlich diskutiert haben, keine guten Nachrichten für den Steuerzahler. Die Ablösung nach diesem Entwurf würde im schlechtesten Fall ca. 25 Mrd. Euro kosten.
Klar ist, dass unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen eine Ablösung nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Ebenso klar ist allerdings, dass der angesprochene Gesetzentwurf den Bogen weit überspannt. Unter Berücksichtigung aller Faktoren sollte die Ablösesumme insgesamt nur ca. 5 Mrd. Euro betragen, u. a. indem nach § 13 (2) BewG der Faktor 9,3 und nicht 18,6 zugrunde gelegt wird. Aus Steuerzahlersicht ist weniger selbstverständlich immer besser.
Dies sollten alle beteiligten Akteure, allen voran die Bundesregierung, im Auge behalten. Schließlich hat der Steuerzahler die über 100jährige politische Entscheidungsschwäche nicht zu verantworten. Dementsprechend darf ihn die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nicht mehr kosten, als unbedingt nötig.
Dies wird allerdings nur zu erreichen sein, wenn entsprechender Druck auf den anschließenden parlamentarischen Prozess ausgeübt wird. Das DSi wird mit seiner Arbeit weiter darauf hinwirken. Das haben wir auch erst kürzlich auf einer Diskussionsveranstaltung in Leipzig bekräftigt, zu der wir als Experten geladen worden waren.