BdSt-Nachrichten Niedersachsen und Bremen Oktober 2024
Nr. 33 - Steuerendspurt 2024
DSi Impuls Nr. 34: Es wird Zeit für eine Bürokratiebremse
Am 26. September soll der Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Damit kommt eine enorme Bürokratiewelle auf betroffene Unternehmen zu.
DSi-Diagnose
Der Gesetzgeber hat auch gar keine andere Wahl. Denn bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um den ersten Schritt der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD).
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden bilanzrechtlich große Unternehmen sowie kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, künftig einen extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028 werden insgesamt gut 14.600 Unternehmen davon betroffen sein.
Für sie entsteht nach Schätzungen der Bundesregierung dadurch ein einmaliger Erfüllungsaufwand i. H. v. 846 Mio. Euro sowie ein jährlicher Erfüllungsaufwand von knapp 1,6 Mrd. Euro. Damit wird die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV versprochene Entlastung im Umfang von rd. 945 Mio. Euro konterkariert. Zudem zehrt dieser Bürokratieaufwuchs die durch das „Meseberger Entbürokratisierungspaket“ versprochene Entlastung i. H. v. 3 Mrd. Euro pro Jahr um mehr als die Hälfte auf. Auch der (Bundes-)Verwaltung entstehen für die Administration Kosten in Millionenhöhe.
DSi-Forderung
Immerhin ist die Bundesregierung um rechtliche Harmonisierung bemüht. Unternehmen, die bereits der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegen, sollen künftig nur noch den CSRD-Bericht erstellen müssen. Entlastungspotenzial: 5,5 Mio. (!) Euro.
Auch wenn dem dahinterliegenden Ansinnen für mehr Nachhaltigkeit beizupflichten ist: Klimaschutz und Nachhaltigkeit lassen sich nicht durch derart umfangreiche Bürokratisierungsmaßnahmen herstellen. Vor allem dann nicht, wenn Unternehmen nicht auch an anderer Stelle durch die Streichung von Bürokratiepflichten entlastet werden.
Hier greift nicht einmal die begrüßenswerte „One in, one out“-Regel, da es sich um die 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt. Eine nicht nachvollziehbare Ausnahme in diesem System, zumal der Großteil bürokratischer Verpflichtungen für Unternehmen in Deutschland auf europäischer Ebene entsteht.
Die Bundesregierung sollte also noch einmal vor der eigenen Tür kehren und systematischen Bürokratieabbau betreiben. Zudem sollte sie ihr Gewicht nutzen und auf EU-Ebene für einen massiven Rückbau bürokratischer Verpflichtungen für Unternehmen aber natürlich auch für die Bürger und die Verwaltung streiten. Die Chance wurde, das zeigt der CSRD-Gesetzentwurf der Bundesregierung, hier ganz eindeutig zulasten des Wirtschaftsstandorts verpasst. Es ist Zeit für eine wirksame und nachhaltige Bürokratiebremse!
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