DSi Rundschreiben Nr. 1/2024: Rundfunkbeitrag als Teil des Existenzminimums steuerlich berücksichtigen
DSi kompakt Nr. 58: Gesetzesvorschlag für einen Tarif auf Rädern zum Abbau der kalten Progression
DSi Impuls Nr. 33: Doch bis in alle Ewigkeit? - Mangelnder politischer Wille für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
DSi-Analysen der Haushaltspläne 2024 der Bundesländer bringen den Umfang der Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche auf den aktuellen Stand. Zudem haben wir alle Landesregierungen nach ihren jeweiligen Positionen zur eigentlich geplanten Ablösung der Staatsleistungen angefragt – und ernüchternde Antworten erhalten.
DSi-Diagnose
Die Bundesländer zahlen an die beiden großen Kirchen im Jahr 2024 Staatsleistungen im Umfang von insgesamt rund 624 Mio. Euro. Damit sind die Staatsleistungen innerhalb von 10 Jahren um fast 30 Prozent gestiegen. Ein Extrapolieren der Dynamik des Aufwuchses der letzten Jahre lässt es denkbar erscheinen, dass 2050 die 1-Mrd.-Euro-Grenze überschritten wird.
Grund des Aufwuchses ist in erster Linie die tarifliche Entwicklung im öffentlichen Dienst. Wachsen also die Besoldungen bzw. Entgelte im öffentlichen Dienst, so wachsen auch die sogenannten Dotationen an die Geistlichkeit, die über die Staatsleistungen von den Bundesländern finanziert werden. Das hatten wir auch im vergangenen Jahr in einer Themensendung des Politikmagazins ARD-Kontraste hervorgehoben. Die Landeshaushalte und damit die Steuerzahler werden also Jahr für Jahr stärker belastet.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Bundesländer beinahe einhellig mit Verweis auf eine drohende Überlastung ihrer Haushalte durch den fälligen Ablösebetrag, gegen eine Ablösung der Staatsleistungen sind oder sie zumindest als nicht vordringlich erachten. Dabei hatten wir im DSi-Rundschreiben 03/2022 argumentiert, wie eine Ablösung ohne eine Überlastung der Landeshaushalt zu bewerkstelligen wäre – entsprechender politischer Wille vorausgesetzt.
Es deutet also alles darauf hin, dass das von der Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag beschlossene Vorhaben, ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg zu bringen, zum Erliegen gekommen ist. Zwar wurde im Bundesinnenministerium eine Arbeitsgruppe dazu gegründet. Die Verhandlungen sind jedoch an zentralen Punkten, v. a. hinsichtlich der Höhe der zu leistenden Ablösesumme, ergebnislos geblieben. Nach DSi-Informationen wird das Vorhaben zwar weiterhin zwischen den religionspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen erörtert. Eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode erscheint unter den gegebenen Bedingungen aber unwahrscheinlich.
DSi-Forderung
Das sind insgesamt schlechte Nachrichten für die Steuerzahler. Und es ist ein Armutszeugnis auch für die amtierende Regierung. Denn eines darf nicht vergessen werden: Die Ablösung der Staatsleistungen sind Verfassungsauftrag – und zwar seit mehr als 100 Jahren!
Dieser Verfassungsauftrag muss endlich erfüllt und die Ablösung vollzogen werden. Die Steuerzahler dürfen nicht länger für die Versäumnisse des Gesetzgebers belastet werden. Zudem liegt, wie unsere Projektion zeigt, die Überlastungsgefahr der Haushalte nicht in der Ablösung, sondern im ewigen Weiter-so.
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