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DSi Impuls Nr. 25: Der Investitions- und Tilgungsfonds - Tilgung bis in alle Ewigkeit?

DSi-Publikation / Impuls 23.02.2024, Markus Kasseckert

Die Deutsche Bundesbank hat ihren Geschäftsbericht 2023, inklusive Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung, veröffentlicht. Sie schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2,38 Mrd. Euro ab. Das ist zum einen symptomatisch für die geldpolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre, wie Reiner Holznagel erst kürzlich dem Handelsblatt erläuterte. Zum anderen hat dies aber auch Konsequenzen für die Tilgung der Verbindlichkeiten des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF).

DSi-Diagnose

Der ITF wurde 2009 im Zusammenhang mit der Finanzkrise errichtet. Sein Zweck war es, die Maßnahmen des sogenannten Konjunkturpakets II mit einem Betrag von bis zu 20,4 Mrd. Euro zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium war seinerzeit ermächtigt, dafür Kredite von bis zu 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. In der Kreditermächtigung waren veranschlagte Zinsausgaben i. H. v. 4,8 Mrd. Euro enthalten.

Das Sondervermögen befindet sich seit 2012 – technisch gesehen – in der Tilgungsphase. Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung des ITF erhält das Sondervermögen jährlich den Bundesbankgewinn als Zuführung. Diese Zuführung ist dann zur Tilgung der Kredite zu verwenden. Das heißt im Umkehrschluss: Weist die Bundesbank, wie in den letzten vier Jahren, keinen Gewinn aus, findet auf diesem Weg keine Tilgung der Verbindlichkeiten des ITF statt.

Seit 2009 wurden rund 6 Mrd. Euro an Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn gebucht. Der Schuldenstand des Sondervermögens beträgt per 31.01.2024 noch rund 16,7 Mrd. Euro. Er ist im Laufe des Jahres 2023 sogar um rund 400 Mio. Euro gewachsen.

Der Grund: Die Zinsausgaben für die aufgenommenen Kredite fließen selbstverständlich weiter. Damit schlagen sich die aktuellen Zinsentwicklungen also auch kontinuierlich in den Schulden des ITF nieder. Von 2022 auf 2023 haben sich die Zinsausgaben mehr als verdoppelt.

DSi-Forderung

Dieses Beispiel verdeutlicht: Ohne eine konkrete Tilgungsregelung, die auch einen konkreten Tilgungszeitraum für die echte Rückführung bestehender Schulden vorsieht, werden Tilgungslasten stetig in die ferne Zukunft geschoben. Dabei hieß es in der Begründung zum Gesetzentwurf vom 27.01.2009: „Damit [d. h. mit der Tilgung durch den Bundesbankgewinn, d. Verf.] wird eine verlässliche Perspektive zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten […] dieses Sondervermögens in einem überschaubaren Zeitraum eröffnet.“ Darüber hinaus war geplant, konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen zusätzlich zur Tilgung zu verwenden.

An diesem Beispiel verdeutlicht sich ein Phänomen, das auch unter dem Begriff „Fiskalillusion“ bekannt ist. Es ist für die Politik schlicht nicht opportun, beherzt die Tilgung von Altschulden anzugehen. Um das zu vermeiden, müssen deutliche und enge Tilgungsregelungen gefasst werden. Dies auch, um die Handlungsspielräume künftiger Generationen nicht aufgrund alter Kredit- und Zinslasten weiter einzuengen.

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