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DSi Impuls Nr. 22: Geplante Ehrensold-Reform

DSi-Publikation / Impuls 16.01.2024, Markus Kasseckert

Der SPIEGEL berichtet, dass die Ampel-Koalition eine Anpassung des sogenannten Ehrensolds ehemaliger Bundespräsidenten plant. Demnach sollen künftig auch Einkünfte aus privater Tätigkeit darauf angerechnet werden. Das Vorhaben ist zu begrüßen, geht unserer Ansicht nach aber nicht weit genug.

DSi-Diagnose

Der Ehrensold ist im „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ geregelt. 1959 letztmalig substanziell geändert, sieht es aktuell Ruhebezüge in voller Höhe der Amtsbezüge des jeweils amtierenden Bundespräsidenten vor. Für die drei noch lebenden, ehemaligen Bundespräsidenten waren dafür 2023 Ausgaben von 1,15 Mio. Euro geplant. Hinzu kommt die nachamtliche Ausstattung für fortwirkende Aufgaben, inkl. Büroräume, Personal, Dienstwagen und Personenschutz. Nach unseren Berechnungen sind seit 2017 insgesamt mehr als 20 Mio. Euro für ehemalige Bundespräsidenten und deren Hinterbliebene aufgewendet worden.

Seither wurden insgesamt drei Gesetzgebungsversuche unternommen, die Ruhebezüge neu zu regeln. Vorgesehen waren etwa die Anrechnung aller Erwerbseinkommen und eine an die Amtsdauer gekoppelte Höhe der Ruhebezüge (SPD, 2012), eine Kürzung der Ruhebezüge auf die ursprüngliche Regelung von 1953 (AfD, 2018) und eine Regelung der bisher nicht gesetzlich fixierten nachamtlichen Ausstattung (Bündnis 90/Die Grünen, 2019). Wir haben die Entwürfe detailliert im Rahmen unseres Beitrags für die Zeitschrift für Parlamentsfragen dargestellt.

DSi-Forderung

Das geplante Vorhaben der Ampel-Regierung öffnet ein Gelegenheitsfenster, die üppige Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten zu reformieren. Das sollte parlamentarisch im Sinne der Steuerzahler genutzt werden. Denkbar wäre, in Anlehnung an das Beamtenversorgungsgesetz, eine Begrenzung der Ruhebezüge auf 71,75 Prozent. Außerdem sollte die nachamtliche Ausstattung gesetzlich geregelt und regelmäßig auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Je weniger fortwirkende Aufgaben ein ehemaliger Bundespräsident wahrzunehmen hat, desto sparsamer sollte seine Ausstattung sein. Hier wäre der Bundesrechnungshof als Prüforgan denkbar.

Das Amt des Bundespräsidenten hat eine herausgehobene Stellung im politischen System. Es ist durchaus angebracht, ehemaligen Amtsinhabern angemessene Ruhebezüge zuzugestehen. Die Entwicklung der Bezüge und Amtsausstattung lässt jedoch einen gewissen Wildwuchs erkennen, der – teils aufgrund fehlender Regelungen, teils aufgrund fehlender Mehrheiten – bisher nicht gestoppt werden konnte. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Ampel-Koalition dieses Themas annimmt. Auch der derzeit amtierende Bundespräsident begrüßt das Vorhaben. Hier sollte nahtlos an den Diskurs angeknüpft werden, den die SPD als damalige Oppositionsführerin bereits im Jahr 2012 durch die Einbringung ihres Gesetzentwurfs zur Kürzung des Ehrensolds angestoßen hat. Der Name ihres damaligen Fraktionsvorsitzenden: Frank-Walter Steinmeier.

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