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DSi Impuls Nr. 17: Den Abbau von Sondervermögen forcieren

DSi-Publikation / Impuls 06.09.2023, Markus Kasseckert

Mit ihrem Entwurf zum Bundeshaushalt 2024 möchte die Bundesregierung zu finanzieller Stabilität zurückkehren. Allerdings gelingt dies größtenteils nur durch Verschleierung haushälterischer Wahrheiten, wie auch der jüngst vom Bundesrechnungshof veröffentlichte Bericht über die Sondervermögen des Bundes zeigt.

DSi-Diagnose

Ausweislich des Berichts beträgt der finanzielle Umfang der größeren Sondervermögen rd. 869 Mrd. Euro. Darin enthalten sind Kreditermächtigungen bzw. kreditfinanzierte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt i. H. v. 780 Mrd. Euro. Abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Kredite bzw. Zuweisungen steckt in den Sondervermögen noch ein Verschuldungspotenzial von 522 Mrd. Euro.

Die gute Nachricht vorweg: Die Bundesregierung folgt unserer Forderung, Sondervermögen abzubauen. Bis 2027 sollen 5 der 29 Sondervermögen abgewickelt, aufgelöst bzw. in den Kernhaushalt integriert werden.

Den Anfang macht das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“, das planmäßig bereits zum 30. März 2024 in den Bundeshaushalt integriert werden soll. Neben seinen geplanten Ausgaben gehen dann auch die aus der Frequenz-Vergabe generierten Erlöse als Einnahmen in den Kernhaushalt ein.

Aber: Nicht jede geplante Auflösung ist Folge politischer Entschlossenheit. Die Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ und „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ müssen ohnehin aufgelöst werden, denn ihre Errichtungsgesetze kennen ein konkretes Ablaufdatum (2026 bzw. 2027). Zudem senken die geplanten Auflösungen das Kreditpotenzial der Sondervermögen nur um ca. 10 Mrd. Euro. Eine langfristige Entlastung für den Bundeshaushalt ist das nicht.

DSi-Forderung

Der geplante Abbau ist angesichts der zentralen Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit aus unserer Sicht zu begrüßen. An dem massiven Volumen bestehender Sonderschulden ändern die bisherigen Pläne indes kaum etwas.

Die Politik muss diesem Pfad mit größerer Entschlossenheit folgen. Der „Restrukturierungsfonds“ hat seine 15 Mrd. Euro schwere Kreditermächtigung nicht angetastet. Eine Streichung wäre also denkbar. Außerdem darf die Restkreditermächtigung des „WSF-Energie“, die nach unseren Schätzungen rd. 100 Mrd. Euro betragen dürfte, keinesfalls für andere Zwecke genutzt werden. Sie sollte mit Ablauf der Maßnahmen verfallen.

Ein solcher Abbau von Verschuldungsmöglichkeiten ist angesichts geäußerter Begehrlichkeiten einiger Politiker sowie der absehbaren Haushaltslücke ab 2028, wenn die zulässige Nettokreditaufnahme aufgrund der Tilgungspläne für die Notlagenschulden reduziert wird, dringend geboten. Die notwendige Weitsicht mit entsprechenden Konsequenzen bilden sich haushaltspolitisch bisher aber nicht ab.

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