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DSi Impuls Nr. 15: EU-Entbürokratisierung Quellensteuer

DSi-Publikation / Impuls 15.08.2023, Matthias Warneke

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine "Richtlinie des Rates über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern vorgeschlagen. Die Richtlinie bietet die Chance, Anleger von Doppelbesteuerungen der Dividenden ausländischer Unternehmen zu befreien bzw. Erstattungsprozesse zu entbürokratisieren.

Geplant ist eine Verpflichtung für die jeweiligen Finanzämter, digitale Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit der Anleger bereitzustellen. Zudem sollen die am Quellensteuerabzug beteiligten Institutionen ein automatisches Schnellerstattungssystem für Anleger einführen oder dafür sorgen, dass unmittelbar der für den jeweiligen Anleger korrekte effektive Quellensteuersatz angewandt wird.

Die Kommission bittet derzeit um Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit zum Richtlinienvorschlag.

DSi-Diagnose

Wir begrüßen die Initiative der Kommission. Aus Rückmledungen vieler Bürger wissen wir, dass das Problem der Doppelbesteuerung ein großes Ärgernis insbesondere für Kleinanleger ist.

Im BdSt-Ratgeber 35 haben wir bereits konkrete Ratschläge dazu veröffentlicht, wie Anleger in ausgewählten Staaten Rückerstattungen von zu viel gezahlten Quellensteuern beantragen können.

Wenn nun auf Kommissionsinitiative unterschiedliche nationale Regelungen zugunsten der Bürger vereinheitlicht und Doppelbesteuerungen beseitigt werden würden, ist das ein Paradebeispiel dafür, wie die EU sinnvoll agieren kann, ohne Milliardenkosten zu verursachen.

DSi-Forderung

Insbesondere mit Blick auf die Interessen der Privatanleger halten wir es für wichtig, dass die geplanten Entbürokratisierungsschritte kundenfreundlich erfolgen. Neue Bankgebühren, Mindesterstattungsbeträge und prohibitiv hohe Wechselkursgebühren zulasten der Verbraucher gilt es zu vermeiden.

Zudem sollte die Kommission versuchen, auch Nicht-EU-Staaten zu einer Teilnahme an dem geplanten digitalen Quellensteuerverfahren zu gewinnen.

Die vollstände Kurzstellungsnahme des DSi ist hier zu finden.

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