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Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden: Gesetzentwurf eingebracht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/7307) zur Ratifizierung von Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Schweden in den Bundestag eingebracht. Dieser soll am 22.06.2023 im vereinfachten Verfahren an den Finanzausschuss des Bundestages überwiesen werden.
Laut Begründung erfolgt mit dem Vertragsgesetz die Umsetzung des am 18.01.2023 unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Abkommens vom 14.07.1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschafts- und Schenkungsteuern. Außerdem sichern sich beide Staaten gegenseitig Beistand in Steuerfragen zu.
Insbesondere geht es bei den Änderungen des Abkommens um die Verankerung der Mindeststandards der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten für eine internationale Unternehmensbesteuerung. Diese soll vermeiden, dass Unternehmen gar keine oder verminderte Steuern zahlen.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.06.2023