„Statt die Schuldenbremse zu reformieren, sollte das Ziel sein, die Bürger:innen zu entlasten“
Kommunen drehen an der Hunde-Steuerschraube
Dieses Rentenpaket ignoriert die demografische Entwicklung
BdSt zum Beschluss durch das Bundeskabinett
Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Rentenpaket II betrachtet der Bund der Steuerzahler (BdSt) äußerst kritisch. Denn: Vor allem die langfristige Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent wird zu massiv steigenden Rentenausgaben führen und dadurch die Belastungen der jüngeren Rentenbeitragszahler sowie der Arbeitgeber nochmals deutlich erhöhen – über die Rentenbeiträge, die aufgrund der alternden Bevölkerung ohnehin steigen werden, hinaus!
Auch mit Blick auf den Beitragsdruck in anderen Versicherungszweigen wie der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wirkt das Rentenpaket als Beschleuniger. Die noch kürzlich von der Politik versprochene gesamte Beitragsbelastung von höchstens 40 Prozent ist schon heute überschritten. Mit dem Rentenpaket wird diese Belastung bald Richtung 45 Prozent angehoben – Tendenz Richtung 50 Prozent. Für den darbenden Wirtschaftsstandort Deutschland und das bisher hohe Beschäftigungsniveau, das vor allem für die umlagefinanzierten Sozialversicherungen wesentlich ist, sind das keine guten Aussichten.
Unser Fazit: Das Rentenpaket ignoriert die demografische Entwicklung und die damit verbundene Herausforderung, einen fairen Lasten- und Leistungsausgleich zwischen Jung und Alt zu finden. Stattdessen sollen einseitig Rentenbezieher begünstigt werden – zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler. Der Generationenvertrag wird dadurch in Frage gestellt! Unser Vorschlag: Statt eines zementierten Rentenniveaus oder starren Renteneintritts sind aus BdSt-Sicht flexible Lösungen für den Übergang von der Erwerbs- in die Rentenphase nötig. Denn im anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren braucht es andere Impulse zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als ein Festschreiben des Rentenniveaus und ein unbegrenztes Freigeben der Beitragssatzhöhe.