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Die Schuldenbremse muss auch in die NRW-Landesverfassung!
© Oliver Boehmer - bluedesign / stock.adobe.com

Die Schuldenbremse muss in die Landesverfassung!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 18.03.2025, Philipp Sprengel

Aktuelle Ereignisse bestärken BdSt NRW in seiner Position: Der Bund der Steuerzahler fordert seit Jahren eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen. Was auf den ersten Blick wie eine rein rechtliche Formalität erscheinen mag, ist von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Stabilität des Landes langfristig zu sichern.

Ein Urteil des Landesverfassungsgerichts Mitte Januar 2025 zeigt, dass die derzeitige Regelung nicht ausreicht, um eine wirksame Kontrolle der Schuldenbremse auf Landesebene zu gewährleisten.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts: Eine deutliche Warnung

Das Landesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 klargestellt, dass es nicht über Verstöße gegen die Schuldenbremse auf Landesebene urteilen könne. Der Anlass war eine Klage der Oppositionsfraktionen SPD und FDP gegen das Landeshaushaltsgesetz 2023, das nach Ansicht der Kläger gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz verstoße. 

Das Gericht gab jedoch an, dass es keine rechtliche Möglichkeit habe, diese Klage zu prüfen, da die Schuldenbremse nicht Teil der Landesverfassung sei. Vielmehr sei sie nur im Grundgesetz verankert und im Land Nordrhein-Westfalen nur in der Landeshaushaltsordnung geregelt. Mit anderen Worten: Die Opposition im Landtag hat derzeit keine Möglichkeit, Verstöße gegen die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen gerichtlich prüfen zu lassen. Ein Zustand, der für die finanzielle Zukunft des Landes riskant ist.

12 Bundesländern machen es vor – NRW sollte folgen

Inzwischen haben 12 von 16 Bundesländern die Schuldenbremse bereits in ihrer Landesverfassung verankert. Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Länder, welches diesem Beispiel bisher nicht gefolgt ist. Eine solche Verankerung in der Verfassung würde sicherstellen, dass die Schuldenbremse auch auf Landesebene rechtlich durchsetzbar ist. Die FDP-Fraktion im Landtag hat inzwischen einen ersten Entwurf zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht. 

Die Beratungen im Landtag können jetzt unabhängig von wahltaktischen Überlegungen geführt werden. Gerade nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Januar 2025 ist klar: Ohne Verfassungsrang bleibt die Schuldenbremse in NRW ein zahnloser Tiger. Selbst bei offensichtlichen Verstößen haben Opposition oder Steuerzahler keine rechtliche Handhabe. Auch die regierungstragenden Fraktionen sollten ein Interesse daran haben, für die Zukunft klare Regeln zu schaffen.

Bund lockert Schuldenbremse – NRW muss wachsam bleiben

Trotz zahlreicher Krisen der letzten Jahre, die bereits zu milliardenschweren Ausnahmen bei der Schuldenbremse geführt haben, wurde nun auf Bundesebene ein weiterer Schritt zur Lockerung beschlossen. Union, SPD und Grüne haben sich auf ein XXL-Finanzpaket geeinigt, welches mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung beschlossen wurde. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Für Nordrhein-Westfalen würde diese Grundgesetzänderung einen zusätzlichen Verschuldungsspielraum von 0,35% des BIPs pro Jahr bedeuten und NRW würde zusätzlich Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen erhalten. Der BdSt NRW lehnt dieses Vorgehen ab. Statt die Schuldenbremse aufzuweichen, fordert der Verband klare Prioritätensetzung und Einsparungen im regulären Haushalt. Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Notsituationen und konjunkturelle Schwächen bieten schon heute ausreichend Spielraum.

Die Schuldenbremse als wirksames finanzpolitisches Instrument

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Argumente für die grundsätzliche Beibehaltung der Schuldenbremse. Sie sorgt dafür, dass Prioritäten gesetzt werden und nicht für jede politische Idee Geld vorhanden ist. Sie erzeugt Druck, für neue politische Projekte alte Vorschriften zu überprüfen und auch mal abzuschaffen. Auch notwendige Reformen für einen effizienteren Staat werden eher angegangen, wenn die finanzpolitische Notwendigkeit dafür besteht. Zusätzlich wirkt die Schuldenbremse als Inflationsbremse, da die Inflation nicht durch überbordende Staatsausgaben in die Höhe getrieben werden kann. Ein weiteres zentrales Argument für die Schuldenbremse ist die Generationengerechtigkeit. Nachfolgende Generationen sollten nicht mit den hohen Zins- und Tilgungsleistungen belastet werden, sondern sollten ähnliche finanzielle Spielräume besitzen wie die heutige Politikergeneration auch.

Schuldenbremse muss in die Landesverfassung

Die grundsätzliche Position des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen ist eindeutig. Die Schuldenbremse in der heutigen Form sollte beibehalten werden und zudem in der Landesverfassung verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schuldenbremse auch in Zukunft eingehalten wird.

Falls es trotz aller Kritik zu der Lockerung der Schuldenbremse kommen sollte, sollten die neuen Spielräume in NRW nur in Ausnahmefällen und für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden. Zudem könnte dies eine Gelegenheit bieten, auch Kritiker der Schuldenbremse im Landtag von einer Verankerung der neu definierten Schuldenbremse in der Landesverfassung zu überzeugen. NRW sollte sich der Mehrheit der Bundesländer anschließen und die Schuldenbremse in die Verfassung aufnehmen.

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