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Die freiwillige Steuererklärung kann Ihnen Geld bringen!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.09.2024

Viele Arbeitnehmer oder Senioren sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann es sich lohnen.

Für die freiwillige Steuererklärung haben Sie bis zu vier Jahre Zeit Ihre Steuererklärung abzugeben. Das lohnt sich ganz besonders in diesen Fällen:

  • Bei Sanierungen in Ihrer Wohnung oder im Eigenheim mit hohen Handwerkerkosten z. B. Badezimmer, Küche, Treppenlift, Tapezier- und Malerarbeiten und vieles andere. Bis zu 20% der Handwerkerleistung kann direkt von der Steuer abgezogen werden. So mindern auch kleinere Beträge spürbar Ihre Steuern.  
  • Bei hohen Werbungskosten als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin, z. B. ab 20 km Entfernung mit dem Auto, Fahrrad oder Motorrad, privat getragenen Ausgaben für Weiterbildung, private Ausgaben für absetzbare Arbeitskleidung oder die Anschaffung eines privaten Computers, den Sie für Ihre Arbeit im Homeoffice nutzen. Auch Mitgliedschaften in Berufsverbänden oder Gewerkschaften lassen sich steuerlich absetzen.
  • Bei hohen privat getragenen Gesundheitsleistungen, die medizinisch verordnet wurden wie z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Zahnersatz, Reha-Leistungen oder Physiotherapie. Überschreitet die Summe aller Kosten im Jahr die zumutbare Eigenleistung, können Sie die darüber liegenden Kosten steuerlich absetzen. Familien, Geringverdiener und Senioren mit kleinen Einkommen übersteigen die zumutbare Eigenleistung schneller.
  • Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie auch viele Ausgaben steuerlich absetzen, die sie selbst getragen haben, z. B. Maklerkosten, Umzugswagen, doppelte Mietausgaben, Fahrtkosten, Nachhilfe für Ihre Kinder. Haben Sie erstmals eine Arbeit aufgenommen oder nach einer Arbeitslosigkeit eine Arbeit aufgenommen oder sind sSe einfach näher an Ihren Arbeitsort gezogen, um Ihre Fahrtzeit zu reduzieren.
  • Bei privaten Umzügen mindern die Kosten des Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung Ihre Steuern. Bis zu 20% der Kosten können direkt von Ihrer Steuer abgezogen werden. So können auch kleinere Beträge eine spürbare Entlastung bringen. Beauftragen Sie Handwerker mit der Renovierung Ihrer Wohnung, mindern auch hier bis zu 20% der Handwerkerleistung Ihre Steuerschuld.

Dies sind nur einige Beispiele von vielen, wie Sie auch von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Wer freiwillig für das Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben möchte, kann das bis zum 31.12.2027 tun. Sie gehen dabei keinerlei Risiko ein. Denn sollte sich unerwartet eine Steuerforderung ergeben, können Sie Ihre freiwillige Steuererklärung wieder zurückziehen. Das muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids mit Hilfe eines Einspruchs geschehen. Auch dafür bietet Ihnen der Bund der Steuerzahler Mustervorlagen an.

Lassen Sie sich Ihre Chance auf eine Steuerrückzahlung nicht entgehen. Bestellen Sie die Steuer-Broschüren für das Jahr 2023 und sichern Sie sich damit die richtigen Informationen für Ihre freiwillige Steuererklärung:

  • Meine erste Steuererklärung 2023 – Hintergründe und Details
  • Steuererklärung für Arbeitnehmer 2023
  • Steuererklärung für Senioren 2023

Rufen Sie an oder bestellen Sie per E-Mail Ihre Broschüren – Telefon 0211 99175-0 und info(at)steuerzahler-nrw.de

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