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Die Entsorgung der Erich-Ferdinand-Bläse-Stiftung durch die Stadt St. Ingbert
Bund der Steuerzahler Saarland e. V.
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Presseinformation
Es liegt auf der Hand, um was es hier geht. Die Stadt will sich der Erich-Ferdinand-Bläse- Stiftung entledigen und sich deren Vermögen aneignen. Und das aus folgenden Gründen:
- Im Rathaus kümmert man sich nur halbherzig um die Verwaltung der Stiftung. Kein Wunder, die städtischen Mitarbeiter sind keine ausgebildeten Hausverwalter. Daher erklärt sich auch der hohe Leerstand.
- Die Stadt St. Ingbert braucht Geld, viel Geld. Konnte das Projekt CISPA noch über die Grundsteuererhöhung finanziert werden, so ist diese Geldquelle bei der Finanzierung der Baumwollspinnerei (ca. 20 Mio. EUR abzüglich Zuschüsse) bereits ausgeschöpft. Also besinnt man sich im Rathaus auf andere Quellen: die städtischen Stiftungen, da bei Auflösung der Stiftungen das Stiftungsvermögen an die Stadt fällt. Und da kommen schon ein paar Millionen zusammen. Aber wie kommt man an das Vermögen der Stiftung, das zudem in Betongold angelegt ist? Nur durch Versilberung der Immobilie und anschließender Auflösung der Stiftung! Also versucht die Stadt St. Ingbert, die Immobilie los zu werden: der Öffentlichkeit wird vorgegaukelt, die Stiftung sei unrentabel, würde Geld verbrennen.
Was die Vermietungssituation betrifft, mag diese Aussage wegen des hohen Leerstandes zutreffen. Aber aus Stiftungssicht ist diese Immobilie - auch wenn deren Herstellungskosten unerwartet höher ausgefallen sind als geplant - immer noch die beste Anlage, weil damit auch der Stiftungszweck der Altenhilfe und Wohlfahrtspflege erfüllt wird. Alternativ wäre das Geld auf der Bank und die Stiftung müsste Verwahrgebühren bezahlen. Allerdings wäre dann der Wille des Stifters verletzt und der Stiftungszweck nicht erfüllt. An dieser Stelle würde das Finanzamt einschreiten und die Gemeinnützigkeit wegen Nichterfüllens des Stiftungszwecks in Frage stellen. Zeitgleich würde auch die Stiftungsaufsicht aktiv werden.
Und der perfide Plan geht weiter: schnell findet sich ein Gutachter, der den Verkehrswert der Immobilie klein rechnet und zufällig steht auch ein Investor parat, der bereit ist, sogar mehr als den vom Gutachter ermittelten „Verkehrswert“ zu bezahlen. Also geht die Immobilie für etwas mehr als 1,2 Mio. EUR über den Tisch und den Rest zu dem ursprünglichen Vermögen von 3,5 Mio. EUR holt man sich von dem Initiator der Immobilie via Schadensersatzklage.
Da der Stiftungszweck somit nicht mehr erreicht werden kann, müsste die Stiftung aufgelöst werden und das Vermögen würde der Stadt zufallen. Der Plan wäre somit aufgegangen: die Stadt hätte Geld für die Baumwollspinnerei und der Investor eine Top-Immobilie zum Schnäppchenpreis.
Es bleibt zu befürchten, dass die Stadt St. Ingbert in der Folge auch die Günter-Dörr- und die
Erich-F.-Bläse-Stiftung auf ähnliche Weise entsorgen wird.