DSi kompakt Nr. 12: Regelungen zum Abbau der kalten Progression im internationalen Vergleich
DSi kompakt Nr. 19: Berücksichtigungen der kalten Progression in den Steuerschätzungen
Dickes Kreuzchen beim 31. Mai
BdSt verweist auf Frist für Steuererklärung/Einige Bundesländer geben jetzt mehr Zeit
Steuerzahler sollten sich Donnerstag, 31. Mai 2018, im Kalender dick ankreuzen. Denn bis zu diesem Datum müssen die Steuererklärungen für das Jahr 2017 beim Finanzamt eingehen – so die Grundregel. In diesem Jahr gibt es jedoch einige Ausnahmen: Je nach Bundesland kann die Einkommensteuererklärung etwas später abgegeben werden.
• Einen Tag mehr Zeit haben Steuerzahler in den Ländern, in denen der 31. Mai ein Feiertag ist (Fronleichnam): Hier muss die Steuererklärung erst am 1. Juni bei den Finanzbeamten eintreffen.
• Ab dem kommenden Jahr wird es komfortabler: Die Steuererklärung 2018, die im Jahr 2019 abgegeben wird, muss erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingehen. Doch in einigen Bundesländern wurde die Fristverlängerung vorgezogen: Rheinland-Pfalz gewährt seinen Bürgern bereits in diesem Jahr etwas mehr Zeit. Dort dürfen die Einkommensteuererklärungen bis zum 31. Juli 2018 abgegeben werden – egal, ob die Erklärung per Post oder elektronisch eingereicht wird. Baden-Württemberg,...
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