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Diätenerhöhung

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 15.06.2020, Ralf Seibicke

Pressemitteilung 04-2020

Falsches Signal!

 

Diätenerhöhung um 3,5 Prozent und Diätenautomatismus zum 01.07.2020

 

Seit 2016 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Steigerung bekannt gegeben wird.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die automatische Anhebung der Abgeordnetenbezüge und der monatlichen Kostenpauschale zum 01.07.2020 auf das Schärfste. Die monatliche Grundentschädigung steigt von derzeit 6.889,87 Euro auf 7.131,02 Euro, d.h. um stolze 3,5 Prozent. Die Kostenpauschale steigt auf monatlich 1.906,73 Euro.

Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von rund 26,1 Prozent seit 2014. Insgesamt müssen 2020 trotz der Verkleinerung des Landtages um 18 Abgeordnete, ca. 9,0 Mio. Euro für beide Positionen aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. 2011 waren es bei einem deutlich größeren Landtag dagegen rund 6,6 Mio. Euro. Unter Einbeziehung der zusätzlichen Entschädigungen für Abgeordnete mit besonderen Funktionen (sog. Funktionszulagen) sind es sogar 9,7 Mio. Euro 2020.

Die erneute satte Steigerung von 3,5 Prozent nach bereits 4,3 Prozent im Vorjahr spült überproportional Geld in die Taschen der Landtagsabgeordneten. Die Landtagsabgeordneten profitieren durch die automatische Bindung an den Nominallohnindex deswegen überproportional, da sie keine Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Außerdem ist die automatische Steigerung der Abgeordnetendiäten in der gegenwärtigen Situation das absolut falsche Signal. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Selbständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Es darf nicht mal der Anschein erweckt werden, dass die Abgeordneten sich jetzt selbst besser stellen wollen, als die Vielzahl der von der Krise hart betroffenen Bürger.

Dabei hatten einige Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt vor kurzem eigentlich die Zeichen der Zeit erkannt. Zunächst hatte die Fraktion DIE LINKE am 25.03.2020 mit einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, auf die Steigung der Abgeordnetendiäten zum 01.07.2020 und 2021 zu verzichten. Im April legte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung und der steuerfreien Kostenpauschale abschaffen sollte. Sie schlug vor, die vorherige Regelung wieder einzuführen. Diese sah vor, dass über Diätenanpassungen auf der Grundlage von Empfehlung einer unabhängigen Kommission (Diätenkommission) debattiert und entschieden werden soll. Dabei berief sich die Fraktion in ihrer Gesetzesbegründung ausdrücklich auf Forderung des Bundes der Steuerzahler.

Leider wurden die Vorstöße zur Änderung des Abgeordnetengesetzes von der Mehrheit der Abgeordneten im Landtag abgelehnt bzw. der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen.

Die Abgeordneten wollen angeblich nunmehr die entsprechenden Erhöhungen spenden. Nach derzeitigen Berechnungen ergeben sich durch die Erhöhung von rund 240 Euro monatlich vom 01.07. allein bis zum Jahresende 2020 zusätzliche Ausgaben für den Landeshaushalt von mindestens 125.000 Euro.

Als Steuerzahlerbund halten wir diesen Weg für falsch.

Die Abgeordneten hätten die Änderungen des Abgeordnetengesetzes und wenn nötig, auch der Verfassung, selber in der Hand. Die Abgeordneten sollen auch nicht auf ihre Diäten, wohl aber auf die Steigerungen in dieser besonderen Situation verzichten. Entsprechende Entscheidungen bzw. Überlegungen gibt es auch im Bundestag und in anderen Landtagen. Außerdem können für die Spenden dann wieder finanzielle steuerliche Vorteile zu Lasten aller Steuerzahler geltend gemacht werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Besonders kritikwürdig ist auch die Höhe der monatlichen Kostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer kann nur eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr reklamieren, die seit 2011 nicht verändert wurde. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position durch Belege nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen, monatlich eine steuerfreie Aufwandentschädigung von rund 1.907 Euro zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten.

Die großzügigen Pauschalen müssen überprüft und die automatische Erhöhung wieder abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr „Gehalt“ selbst zu bestimmen. Der Diätenautomatismus verhindert die notwendige Rechtfertigungspflicht und leistet dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität zu Lasten öffentlicher Mittel Vorschub.

 

Hintergrund

Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetztes neben ihren Diäten auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig zum 01.07. und automatisch in dem Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Die Präsidentin des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 7/6168 und 6169 mit Datum vom 12.06.2020 veröffentlicht.

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