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DBA-Schweden: Änderungsprotokoll unterzeichnet
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Änderungsprotokoll zum Steuerabkommen mit Schweden (DBA-Schweden) veröffentlicht, das am 18.01.2023 in Stockholm unterzeichnet worden war. Wie das Ministerium mitteilt, bedarf das Änderungsprotokoll zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Schweden seien also die Ratifikationsurkunden auszutauschen.
Das Änderungsprotokoll werde nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Es setzt nach Angaben des BMF den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Schweden vor (unter anderem Informationsaustausch, Authourised OECD Approach). Das Änderungsprotokoll ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.
Bundesfinanzministerium, PM vom 18.01.2023