Vergleich der Wohnnebenkosten in den Landeshauptstädten
Abschied vom Geist der Diätenreform
Das Wohnen in Stuttgart hat sich weiter verteuert
Bund der Steuerzahler warnt vor weiterem Kostenanstieg durch die Grundsteuerreform
Die finanzielle Belastung in Form von Wohnnebenkosten hat sich für die Stuttgarter Bürger weiter erhöht. Bezahlte man im Jahr 2022 noch 1.912 Euro sind es im Jahr 2023 jetzt 1.979 Euro. Damit liegt Stuttgart auch über den durchschnittlichen bundesweiten Gesamtkosten, die im Jahr 2023 bei 1.879 Euro liegen. Am günstigsten schneidet dabei die thüringische Landeshauptstadt Erfurt mit einer Belastung von 1.522 Euro ab. Dagegen fallen in Berlin (West) die höchsten Wohnnebenkosten an, sie summieren sich im Jahr 2023 auf 2.301 Euro.
Der Bund der Steuerzahler hat im Rahmen seiner Analyse die staatliche Belastung des Wohnens im Jahr 2023 für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Einfamilienhaus (120m² Wohnfläche und 300 m² Grundstücksfläche) in allen 16 Landeshauptstädten berechnet. Als Kostenfaktoren wurden dabei die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag berücksichtigt.
Ein großer Faktor weshalb das Wohnen in Stuttgart vergleichsweise teuer ist, bleibt die Grundsteuer. In keiner anderen Landeshauptstadt der Flächenbundesländer ist die aktuelle Belastung durch die Grundsteuer so hoch wie in Stuttgart. Rund 670 Euro muss ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt im Jahr 2023 dafür aufbringen. Im Rahmen des Wohnnebenkostenvergleichs, bei dem der Bund der Steuerzahler alle Landeshauptstädte analysiert hat, wurde ermittelt, dass nur die Steuerzahler in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin (West) und Bremen bei der Grundsteuer noch stärker zur Kasse gebeten werden als dies in Stuttgart der Fall ist. Zum Vergleich: In Magdeburg, der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, zahlt man aktuell eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 296 Euro.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich die Lage in Stuttgart bei den Wohnnebenkosten bald noch verschärfen könnte, da durch die Änderungen beim Landesgrundsteuergesetz insbesondere für Einfamilienhäuser zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen ist. Denn hier gilt in Baden-Württemberg ab 2025 der Bodenrichtwert als alleiniges Bewertungsmerkmal. „Der Bund der Steuerzahler, der gemeinsam mit anderen Verbänden bereits zwei Musterklagen gegen das neue Landesgrundsteuergesetz eingereicht hat, hat früh vor einer wertbasierten Grundsteuer gewarnt und sich für ein wertunabhängiges Einfachmodell ausgesprochen“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. „Beim jetzigen Bodenwertmodell ist dagegen zu befürchten, dass unsere Prognose eintritt und es hier für viele Bürger zu massiven Belastungsverschärfungen bei der Grundsteuer kommt, die dazu führen, dass die Wohnnebenkosten unter anderem auch in Stuttgart noch weiter ansteigen“, so Möller weiter.
Ein probates Mittel um die Wohnkosten insgesamt zu senken, sieht der Steuerzahlerbund in einer Senkung der Grunderwerbsteuer. „Mit einer Entlastung hier könnte man mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“, sagt Möller und erinnert daran, dass sich vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien für Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer ausgesprochen haben. Daher fordert der BdSt auch, dass das Land Baden-Württemberg von der beabsichtigten Gesetzesänderung, wonach den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden soll, schnellstmöglich Gebrauch macht.