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Das Wohnen in Stuttgart hat sich erneut verteuert

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 02.06.2022

Bund der Steuerzahler warnt vor weiterem Kostenanstieg durch die Grundsteuerreform

Die finanzielle Belastung in Form von Wohnnebenkosten hat sich für die Stuttgarter Bürger erneut erhöht. Bezahlte man im Jahr 2021 noch 1.895 Euro sind es im Jahr 2022 jetzt 1.912 Euro. Damit liegt Stuttgart auch über den durchschnittlichen bundesweiten Gesamtkosten, die im Jahr 2022 bei 1.840 Euro liegen. Am günstigsten schneidet dabei die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz mit einer Belastung von 1.492 Euro ab. Dagegen fallen in Berlin (West) die höchsten Wohnnebenkosten an, sie summieren sich im Jahr 2022 auf 2.291 Euro.

Der Bund der Steuerzahler hat im Rahmen seiner Analyse die staatliche Belastung des Wohnens im Jahr 2022 für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Einfamilienhaus (120m² Wohnfläche und 300 m² Grundstücksfläche) in allen 16 Landeshauptstädten berechnet. Als Kostenfaktoren wurden dabei die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag berücksichtigt.

Ein großer Faktor weshalb das Wohnen in Stuttgart vergleichsweise teuer ist, bleibt die Grundsteuer. In keiner anderen Landeshauptstadt der Flächenbundesländer ist die aktuelle Belastung durch die Grundsteuer so hoch wie in Stuttgart. Rund 670 Euro muss ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt im Jahr 2022 dafür aufbringen. Im Rahmen des Wohnnebenkostenvergleichs, bei dem der Bund der Steuerzahler alle Landeshauptstädte analysiert hat, wurde ermittelt, dass nur die Steuerzahler in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin (West) und Bremen bei der Grundsteuer noch stärker zur Kasse gebeten werden als dies in Stuttgart der Fall ist. Zum Vergleich: In Magdeburg, der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, zahlt man aktuell eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 296 Euro.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich die Lage in Stuttgart bei den Wohnnebenkosten bald noch verschärfen könnte, da durch die Neuregelung des Landesgrundsteuergesetzes insbesondere für Einfamilienhäuser zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen ist. Denn hier gilt in Baden-Württemberg ab 2025 der Bodenrichtwert als alleiniges Bewertungsmerkmal. „Der Bund der Steuerzahler hat früh vor einer wertbasierten Grundsteuer gewarnt und sich für ein wertunabhängiges Einfachmodell ausgesprochen“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. „Beim jetzigen Bodenwertmodell ist dagegen zu befürchten, dass unsere Prognose eintritt und es hier für viele Bürger zu massiven Belastungsverschärfungen bei der Grundsteuer kommt, die dazu führen, dass die Wohnnebenkosten unter anderem auch in Stuttgart noch weiter ansteigen“, so Möller weiter.

Ein probates Mittel um die Wohnkosten insgesamt zu senken, sieht der Steuerzahlerbund in einer Senkung der Grunderwerbsteuer. „Mit einer Entlastung hier könnte man mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“, sagt Möller und erinnert daran, dass sich vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien für Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer ausgesprochen haben. Daher fordert der BdSt auch, dass das Land Baden-Württemberg von der beabsichtigten Gesetzesänderung, wonach den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden soll, schnellstmöglich Gebrauch macht.

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