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«Cum/Ex»: Von aktuellen Geschäften nichts bekannt
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass trotz einer Systemumstellung 2012 weiterhin "Cum/Ex"-Geschäfte und trotz einer weiteren Gesetzesänderung 2016 noch "Cum/Cum"-Gestaltungen möglich sind.
Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/23626) um eine Stellungnahme zur Aussage von Wissenschaftlern gebeten, wonach die Erstattung von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer durch so genannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich sei.
In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/24156) verweist die Bundesregierung allerdings auf eine noch andauernde Prüfung dieser Kapitalmarktgestaltungen durch eine neue Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern, die am 01.03.2020 ihre Arbeit aufgenommen habe. Die Frage nach der Gesamtzahl der zwischen 2018 und 2020 bekannt gewordenen "Cum/Ex"-Fälle beantwortet die Regierung mit einem Verweis auf früher erteilte Auskünfte.
Deutscher Bundestag, PM vom 23.11.2020