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Contra Künstlersozialabgabe: Deshalb hat sich unser Einsatz gelohnt
… auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht angenommen hat
Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage gegen die Künstlersozialabgabe zwar nicht zur Entscheidung angenommen – dennoch hat sich der Einsatz gelohnt! Denn unser Engagement hat dazu beigetragen, dass Politik und Verwaltung einen Änderungsbedarf bei der Künstlersozialkasse erkannt haben. Konkret: Aufgrund unseres Drucks, zu dem auch das Klageverfahren beigetragen hat, sind inzwischen einige Erleichterungen für kleine Unternehmen erreicht worden. So wurde eine Freigrenze eingeführt und die Fragebögen zur Prüfung der Abgabepflicht vereinfacht. Für weitere Erleichterungen werden wir uns einsetzen und das Ziel der Abschaffung der Künstlersozialabgabe nicht aus den Augen verlieren.
Im Urteilsfall unterstützen wir einen Unternehmer aus Lübeck, der für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Werbeagenturen beauftragt hatte. Für diese Leistungen musste er die Künstlersozialabgabe zahlen. Zu Unrecht, wie der BdSt meinte. Denn das enge Verhältnis zwischen Künstler und Vermarkter, mit dem die Künstlersozialabgabe früher gerechtfertigt wurde, besteht heute nicht mehr, weil der Künstler mittlerweile seine Werke im Internet selbst vermarkten kann. Zudem wird die Abgabe auch dann erhoben, wenn der Künstler gar nicht in der Künstlersozialversicherung versichert ist und dem Künstler somit gar nicht zugutekommt. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde im Januar 2018 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 2885/15). Zuvor hatte der BdSt das Verfahren bereits beim Sozialgericht in Lübeck, dem Landessozialgericht in Schleswig-Holstein und dem Bundessozialgericht begleitet. Rund zehn Jahre dauerte der Kampf durch die Instanzen. Eine weitergehende Begründung enthält der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Zum Hintergrund
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist ein deutscher Sonderweg: Sie dient der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung selbstständiger Künstler und freiberuflicher Publizisten. Zur Zahlung der Abgabe sind u. a. Verlage, Theater und Unternehmen verpflichtet, die Honorare an Künstler, Texter oder Autoren zahlen. Die KSV finanziert sich zu 50 Prozent aus Beiträgen der versicherten Künstler und Publizisten, zu 20 Prozent aus einem Bundeszuschuss und zu 30 Prozent aus einer von den Auftraggebern zu tragenden Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 4,2 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Entgelte. Von vielen Unternehmen wird vor allem der hohe bürokratische Aufwand bemängelt. Zudem ist es ungewöhnlich für einen selbstständigen Vertragspartner, eine Art Sozialversicherungsbeitrag abzuführen.