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Coca-Cola: Bundeskartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren

15.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20927

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Coca-Cola übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland.

Laut BKartA-Präsident Andreas Mundt bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werde das Kartellamt nun näher nachgehen.

Das Bundeskartellamt werde in dem Verwaltungsverfahren zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke beziehungsweise für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Softdrinks) über eine marktbeherrschende Stellung oder relative Marktmacht verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliegt.

Ferner werde das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Dabei werde es insbesondere der Frage nachgehen, ob Coca-Cola durch ihre Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in zulässiger oder in unzulässiger Weise dazu veranlasst, ihre gesamte Produktpalette (zum Beispiel Fanta, Sprite, Mezzo Mix, ViO, fuzetea, Powerade) auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Die entsprechenden Konditionen könnten laut BKartA bewirken, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden.

Das Bundeskartellamt ermittelt eigenen Angaben zufolge dazu jetzt durch Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie bei Coca-Cola selbst. Coca-Cola könne zu allen Punkten umfassend Stellung nehmen.

Bundeskartellamt, PM vom 14.11.2023

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