Erhebliche Unterschiede bei Wohnnebenkosten im Land
Selbstgenutztes Wohneigentum von Grunderwerbsteuer befreien
Chance nutzen – Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum senken!
BdSt begrüßt BMF-Vorschlag zur Reform der Grunderwerbsteuer
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hält eine steuerliche Entlastung beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums für dringend geboten. Der vorliegende Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes bietet den Bundesländern hierzu nun eine Chance. Der Entwurf sieht eine Öffnungsklausel vor, wonach die Bundesländer einen ermäßigten Steuersatz für den Erwerb von Eigentum zu eigenen Wohnzwecken festlegen können.
„Wir appellieren an Finanzminister Gerald Heere, sich dafür einzusetzen, dass Niedersachsen die in der Runde der Finanzminister diskutierten Pläne zur steuerlichen Entlastung des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums bei der Grunderwerbsteuer unterstützt“, so BdSt-Vorstand und Steuerexperte Ralf Thesing.
Von einem vergünstigten Grunderwerbsteuersatz würden insbesondere junge Familien profitieren, die wegen der deutlich gestiegenen Finanzierungszinsen und Materialkosten gegenwärtig nicht in der Lage sind, Wohneigentum zu erwerben. Wohneigentum ist aber ein elementarer Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig könnten diese Familien aktuell belegte Mietwohnungen freigeben, wodurch letztlich auch der Mietwohnungsmarkt entspannt würde.
Am sinnvollsten wäre es laut Bund der Steuerzahler daher sogar, den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums gänzlich von der Grunderwerbsteuer zu befreien – etwa durch einen großzügigen Freibetrag.
Gegenwärtig werden in Niedersachsen auf den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums die vollen 5 % Grunderwerbsteuer fällig. Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks (500.000 Euro) fallen somit bereits 25.000 Euro an Steuern an.