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Cannabis-Legalisierung: Bundesregierung legt Eckpunkte vor

13.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16472

Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Geplant ist ein Zwei-Säulen-Modell. Die drei zentralen Ziele sind: Jugendliche besser schützen, den Konsum sicherer machen sowie Justiz und Polizei entlasten.

In Zukunft sollen Erwachsene eine bestimmte Menge Cannabis privat anbauen oder über eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung beziehen können. Zudem soll Cannabis im Rahmen regionaler Modellvorhaben in lizenzierten Fachgeschäften für Erwachsene erhältlich sein. Mit diesem Zwei-Säulen Modell CARe ("Club Anbau & Regional-Modell") soll mehr Sicherheit im Konsum von Cannabis erreicht werden. Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt und der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden. Ziel ist eine progressive präventionsorientierte Cannabispolitik.

In einem ersten Schritt (Säule 1) sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Man wolle von Verboten wegkommen und die Möglichkeit bieten, sich legal mit Cannabis zu versorgen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

In den Vereinen oder Clubs soll die Abgabe des geernteten Cannabis ausschließlich an Mitglieder erlaubt sein. Diese müssen volljährig sein. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm Cannabis, pro Monat 50 Gramm abgegeben werden. Die Abgabe an Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren soll auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat begrenzt sein. An die Mitglieder sollen neben dem geernteten Genusscannabis auch von der Vereinigung erzeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden dürfen, pro Monat jedoch maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge.

Der Besitz von Cannabis, also das Mitführen von in der Öffentlichkeit, soll zum Eigenkonsum bis 25 Gramm möglich sein. Auch der private Eigenanbau soll nun legal werden. Allerdings sollen maximal drei Pflanzen zulässig sein.

Die Vereinigungen müssen zudem Auflagen zu Jugendschutz und Prävention erfüllen: Beispielsweise müssen sie Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, die über nachgewiesene Sachkenntnisse verfügen. Auch sind die Vereine verpflichtet mit der lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstelle zusammenzuarbeiten.

In einem zweiten Schritt (Säule 2) soll in ausgewählten Regionen fünf Jahre ein wissenschaftlich konzipiertes Modellvorhaben umgesetzt werden. Dabei wird Unternehmen – in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen – die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht. Die Abgabe soll dabei lediglich an Erwachsene in Fachgeschäften erfolgen.

Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt sollen dadurch genauer untersucht werden.

Auf Basis des Eckpunktepapiers will die Bundesregierung im April 2023 einen Gesetzentwurf zur Säule 1 vorlegen. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf zur Säule 2 folgen.

Bundesregierung, PM vom 12.04.2023

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