ELLA geht weiter - irgendwie und der Stuttgarter X1-Bus geht in die Verlängerung
Bund der Steuerzahler unterstützt Forderung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs
Bundestag muss sich Mega-Schulden widersetzen!
BdSt fordert substanziell kleineren Bundesetat für 2021
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt scharfe Kritik an den Neuverschuldungsplänen der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2021. Demnach soll die Regierung mindestens 160 Milliarden Euro Netto-Kreditermächtigung für das kommende Jahr erhalten – nach den 218 Milliarden Euro für 2020. „Obwohl die aktuellen Hilfspakete teils nur mäßig angenommen werden, plant Bundesfinanzminister Scholz für kommendes Jahr erneut mit Mega-Schulden“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Diesen Blankoscheck darf der Bundestag dem Minister nicht ausstellen!“
Der Verband fordert einen substanziell kleineren Bundesetat für kommendes Jahr – sowohl durch eine deutliche Absenkung der Kreditermächtigung, als auch durch spürbare Einsparungen bei Ausgaben, die nicht unmittelbar zur Krisenbekämpfung dienen. Sollte sich im Jahresverlauf 2021 weiterer Handlungsbedarf für Corona-Maßnahmen abzeichnen, kann zügig ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Hierzu ist das Parlament kurzfristig in der Lage, wie es dies im laufenden Jahr bereits mehrfach bewiesen hat. Auf diesem Weg muss die Regierung öffentlich darlegen und begründen, wofür und in welcher Höhe sie neue Schulden benötigt. Somit lässt sich der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber auch nicht mehr seiner Gestaltungsfunktion berauben. Dazu BdSt-Präsident Holznagel: „Die Haushaltsentwicklung 2020 zeigt, dass der Regierung ein viel zu hoher Verschuldungsspielraum vom Parlament eingeräumt wurde. Viele beschlossene Maßnahmen laufen träge, weshalb sich die Regierung immer generösere Hilfen ausdenkt – Stichwort November-Hilfen. Die Verschuldung im Etat 2021 muss deshalb drastisch gedeckelt werden, die Abgeordneten müssen ihr Etatrecht stärker wahrnehmen und vorerst einen Haushalt auf Sicht beschließen. Nachbessern kann man immer noch.“
Schuldenbremse nicht vergessen!
Der BdSt appelliert an die Politik, die grundgesetzliche Schuldenbremse auch in Corona-Zeiten nicht in Frage zu stellen und das Ziel der Schwarzen Null nicht aus den Augen zu verlieren. Hierfür sind über Jahre hinweg strenge Prioritäten bei den Ausgaben und eine solide Haushaltsdisziplin nötig – ansonsten geht dies zu Lasten künftiger Generationen.