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Bundesmittel entlasten Städte, Kreise und Gemeinden

aktuelle Entwicklungen 30.09.2021, Frank Senger

Überblick über Bundesförderung für Kommunen

In seinem Monatsbericht für September 2021 hat das Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl verdeutlicht: Für die kommunale Finanzausstattung sind die jeweiligen Länder zuständig. Dennoch hat der Bund in der vergangenen Legislaturperiode Städten, Landkreisen und Gemeinden finanzielle Wohltaten zukommen lassen. Der BdSt gibt einen Überblick.

 

Nur wenige Tage vor der Bundestagswahl erschien der Monatsbericht für September 2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF). Darin ist ein Bericht überschrieben mit dem Titel „Bundespolitik und Kommunalfinanzen“. Er enthält eine Übersicht über die finanziellen Wohltaten, die der Bund den Kommunen in der ausgehenden Wahlperiode zukommen ließ – meistens indirekt über die Länder, die die Bundesmittel weiterreichten. Verfassungsrechtlich darf der Bund die Kommunen grundsätzlich nicht direkt unterstützen. So kommt es, dass beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz bei der sog. Integrationspauschale „klebrige Finger“ bewiesen hatte und einen Großteil des Bundesgeldes gar nicht an die Städte und Kreise weiterleitete, sondern selbst behielt.

In seinem Bericht lobt sich das BMF selbst und führt neben der Integrationspauschale – von 2018 bis 2021 betrug sie 10,6 Mrd. Euro – weitere Leistungen an. Hervorzuheben ist in Hinblick auf die Corona-Krise vor allem, dass der Bund sich früh festlegte, die pandemiebedingten Gewerbesteuer-Mindereinnahmen zur Hälfte auszugleichen; die übrige Hälfte übernahmen die Länder. Allein der Bund stellte dafür 6,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Fünf Mrd. Euro Bundesmittel für Kommunen

Seit 2018 erhalten Kommunen bundesweit jährlich fünf Mrd. Euro an Bundesmitteln über zwei Wege. Zum einen bezahlt der Bund höhere Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) an die Kommunen. Dadurch werden Kommunen um mindestens 2,4 Mrd. Euro im Jahr entlastet, für 2021 rechnet der Bund sogar mit 3,7 Mrd. Euro. Zum anderen wird das Umsatzsteuer-Aufkommen zugunsten der Kommunen anders umverteilt, was abermals 2,4 Mrd. Euro ausmachen soll.

Für die Städtebauförderung stellte der Bund den Ländern in den Jahren 2018 bis 2021 rund 790 Mio. Euro zur Verfügung. Die Sanierung kommunaler Kultur-, Sport- und Jugendeinrichtungen fördert der Bund ab 2020 mit insgesamt 800 Mio. Euro. Zudem unterstützt der Bund die Kommunen beim Erhalt der Sportinfrastruktur mit 150 Mio. Euro im Jahr 2020 und jeweils weiteren 110 Mio. Euro von 2021 bis 2023.

Viel Geld für Kinderbetreuung

Für den Ausbau von Kindergartenplätzen hat der Bund bereits 2007 ein Sondervermögen errichtet. Von 2018 bis 2021 führte der Bund diesem Sondervermögen zwei Mrd. Euro zu, davon in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500 Mio. Euro. Dadurch sollen 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze mitfinanziert werden. Für die Betriebskosten – dies ist in der Mischfinanzierung durchaus hervorzuheben – wird die Umsatzsteuer so umverteilt, dass jährlich rund 845 Mio. Euro den meist kommunalen Trägern der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützt der Bund die Länder finanziell und entlastet Eltern von Kindergartengebühren. Summa summarum macht dies von 2019 bis 2022 rund 5,5 Mrd. Euro aus, die abermals über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern abgewickelt werden.

Um die Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu verbessern, hat der Bund 2020 das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote“ mit einem Volumen von bis zu 3,5 Mrd. Euro aufgelegt. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird der Bund den Ländern bei den Betriebskosten unter die Arme greifen. Auch dazu wird die Umsatzsteuer zugunsten der Länder umverteilt, angefangen bei rund 135 Mio. Euro 2026 bis auf 1,3 Mrd. Euro ab 2030.

Förderung des ÖPNV

Wie bei der Kinderbetreuung gibt der Bund auch beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seine Mittel an die Länder, jedoch sollen letztlich die Kommunen als Träger des ÖPNV profitieren. Von 2018 bis 2021 stellte der Bund für ÖPNV-Großvorhaben insgesamt 2,3 Mrd. Euro bereit. So verdoppelte der Bund seine Förderung im Jahr 2020 auf 665 Mio. Euro, ab 2021 steigt diese auf eine Mrd. Euro im Jahr. Ab 2025 werden die Mittel abermals verdoppelt auf dann zwei Mrd. Euro, ab 2026 soll die Bundesförderung um jährlich 1,8 Prozent wachsen.

Durch die Coronapandemie brachen die Fahrgastzahlen im ÖPNV deutlich ein. Über die Regionalisierungsmittel hat der Bund 2020 mit zunächst 2,5 Mrd. Euro, 2021 mit einer weiteren Mrd. rund die Hälfte der coronabedingten finanziellen Schäden im ÖPNV-Bereich aufgefangen.

Keine Altschuldenübernahme durch den Bund

Sowohl die Länder als auch die Kommunen erhalten jährlich mehrere Mrd. Euro an Bundesmitteln – sowohl verstetigt als auch über Förderprogramme. Doch einer Forderung erteilt der BMF-Bericht eine klare Absage, nämlich der Übernahme von kommunalen Altschulden durch den Bund. Eine solche wünscht sich etwa die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Jedoch werden im BMF-Bericht die Länder an mehreren Stellen an ihre Finanzverantwortung für die Kommunen erinnert. So heißt es: „Die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen liegt im zweistufigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern. Bundeshilfen für Kommunen sind demnach verfassungsrechtlich lediglich in einem begrenzten Rahmen möglich.“

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