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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Hat seine Technische Richtlinie überarbeitet

03.07.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18073

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Es hat nun nach § 5 Kassensicherungsverordnung im Benehmen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) seine Technische Richtlinie überarbeitet, wie sich aus einem aktuellen BMF-Schreiben ergibt.

Laut Schreiben sind diese Technischen Richtlinien auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und können dort aufgerufen werden:

Wie das BMF mitteilt, werden seine Schreiben vom 28.02.2019 (BStBl I S. 206), vom 16.12.2019 (BStBl 2020 I S. 58), vom 24.02.2022 (BStBl I S. 179) und vom 24.03.2023 (BStBl I S. 607) vollständig aufgehoben.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.06.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005

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