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Bund der Steuerzahler warnt vor wirkungsgleicher Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte
Schere zwischen Angestellten und Beamten wird immer größer
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg warnt nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Länder davor, den Abschluss eins zu eins auf die Beamten im Land zu übertragen. „Eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses treibt die Schere zwischen Beamten und Angestellten immer weiter auseinander. Grund ist die Nettoposition der Beamten. Angestellte müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenzen von jeder Gehaltserhöhung Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das müssen die Beamten nicht, was zur Folge hat, dass ihr Nettogehalt in vielen Fällen deutlich stärker ansteigt als jenes der Angestellten“, machte der Landesvorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes, Eike Möller, deutlich. Es wäre daher gerechtfertigt, bei der Übertragung des Tarifergebnisses einen Abschlag vorzunehmen, so Möller weiter.
Aus BdSt-Sicht sollte auch die Inflationsausgleichsprämie nicht an Pensionäre ausbezahlt werden. „Rentner können diese besondere Zahlung schließlich auch nicht erhalten. Wenn den Pensionären die Zahlung gewährt wird, führt dies dazu, dass die Lücke des Versorgungsniveaus zwischen Rentnern und Pensionären in den Auszahlungsjahren noch größer wird, als sie ohnehin schon ist“, sagte Möller.
In Zeiten aktuell knapper Kassen müsse das Land aus Sicht des Steuerzahlerbundes alle Kosten auf den Prüfstand stellen, gerade auch in Sachen Personal. „Denn beim Personal gehen die Kosten seit Jahren nur in eine Richtung, nämlich nach oben. Hier täte die Landesregierung gut daran, einmal ein Signal zu setzen, dass man gewillt ist, dieser Entwicklung ernsthaft entgegenzusteuern“, so Möller.