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Feinstaubplaketten von der Zulassungsstelle
Bund der Steuerzahler trifft Finanzsenator
Gedankenaustausch mit Stefan Evers (CDU)
Am 16. August 2023 war der Bund der Steuerzahler beim neuen Finanzsenator Stefan Evers (CDU) zu einem Gedankenaustausch eingeladen. BdSt-Landesvorsitzender Alexander Kraus sprach Themen wie die Grundsteuer, das Klima-Sondervermögen und die privilegierte Ruhegehaltsregelung der Berliner Senatoren an.
Seit Ende April 2023 ist nach der Wiederholungswahl die neue Regierung unter Führung der CDU im Amt. Auch das wichtige Ressort der Finanzen wird nun von der CDU verantwortet. Der Bund der Steuerzahler traf sich mit Finanzsenator Stefan Evers, der mit dem Amt auch jede Menge laufende Aufgaben geerbt hat.
Zentrales Thema der Gespräche war der Sachstand bei der Einführung der neuen Grundsteuer. Kraus berichtete dem Senator von zahlreichen Anrufen besorgter Bürger, die nach Erhalt der Grundsteuerwertbescheide eine massive Steuerbelastung ab 2025 fürchten. Hier mahnte der Bund der Steuerzahler mehr öffentliche Aufklärung darüber an, wie sich die deutlich reduzierten Grundsteuermesszahlen auf die schließlich zu zahlende Grundsteuer auswirken werden.
Der Forderung einer Senkung des Hebesatzes auf null erteilte der Senator aber schon einmal eine Abfuhr. Mit Blick auch auf die Aufkommensneutralität benötige man das Grundsteueraufkommen. Der Bund der Steuerzahler unterrichtete den Senator auch über die laufenden Musterklagen gegen die Grundsteuer in mehreren Bundesländern und regte an, schnellstmöglich Gebrauch von einer vereinfachten Grundsteueroption für Berlin zu machen.
Kritik musste sich Finanzsenator Evers vom Bund der Steuerzahler allerdings zu dem von der Landesregierung beschlossenen Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation anhören. Kraus hielt dem CDU-Senator vor, dass im CDU-Wahlprogramm noch die Rede davon war, möglichst schnell zur Schuldenbremse zurückkehren zu wollen.
Der Berliner BdSt-Vorsitzende äußerte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Schuldenbremse und wies den Senator darauf hin, dass die anstehenden Investitionen in den Klimaschutz eben gerade keine „außerordentliche Notsituation“ darstellen würden. Wenn der Staat diese Vorgaben beschließt, liege eben nicht die Voraussetzung vor, dass sich das der staatlichen Kontrolle entziehe.
Abschließend erinnerte Kraus Senator Evers an einen Referentenentwurf zur Änderung der Ruhegehaltsgrenze im Senatorengesetz, der angeblich in seiner Verwaltung „schlummert“ und es zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht mehr bis zu einen Senatsbeschluss geschafft hatte.
Anders als im Bundesministergesetz und den Ministergesetzen vieler Bundesländer genießen Berliner Senatoren nach vier Jahren im Amt das Privileg, bereits ab dem 55. Lebensjahr Ruhegehalt beziehen zu können. Der Bund der Steuerzahler hatte mehrfach die Übernahme der Regelaltersgrenze der Beamten von 66 bzw. 67 Jahren für einen Ruhegehaltsanspruch gefordert.
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