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Bund der Steuerzahler fordert Kommunen zur Zurückhaltung auf
Aktuelle Hebesatzerhöhungen verteuern das Wohnen
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Städte und Gemeinden regelmäßig dazu auf, ihre Grundsteuerhebesätze in den kommenden Haushaltsjahren nicht zu erhöhen. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat heute bekannt gegeben, dass in diesem Jahr 171 der 1101 Kommunen im Land auf dieses Mittel zurückgegriffen haben und somit die Steuerzahler stärker belasten. In fast jeder sechsten Kommune wurden somit Eigentümern und auch Mietern, da die Grundsteuer in der Regel auf diese umgelegt wird, höhere Kosten aufgebürdet.
Vor den anstehenden Haushaltsberatungen auf kommunaler Ebene sollten sich die Verwaltungen und Gemeinderäte darüber im Klaren sein, dass höhere Grundsteuerhebesätze das ohnehin teure Wohnen in Baden-Württemberg noch weiter verteuern würden. „Das verfügbare Einkommen der Bürger wird somit gemindert,“ warnt der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes Eike Möller. Aus Sicht der Kommunen gelte es vielmehr, ihre Ausgaben in den Blick zu nehmen und sich auf das Notwendige zu konzentrieren. „In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist nicht alles finanzierbar, was wünschenswert wäre“, macht Möller deutlich.
Die Kommunen sollten mit Blick auf das neue Landesgrundsteuergesetz nicht voreilig an der Steuerschraube drehen. Insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser ist durch die neuen Regelungen zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass Hebesatzerhöhungen selten rückgängig gemacht werden. Daher sollten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg jetzt nicht vorschnell handeln. Auch bezüglich der angekündigten Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform verbietet es sich die Hebesätze bereits im Vorgriff zu erhöhen. Es wäre unbillig von den Steuerzahlern ab dem Jahr 2023 mehr zu verlangen, um später das Einhalten der Aufkommensneutralität einfacher verkünden zu können.