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Bund der Steuerzahler begrüßt Entgegenkommen des Finanzministeriums

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 22.02.2022

Grundsteuerreform: Vernünftige Lösung für Abgabe in Papierform

Wegen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 werden die Grundstückseigentümer in
Baden-Württemberg voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zur Bestimmung des
Grundbesitzwertes für ihre Immobilien abgeben müssen. Vorgesehen ist dafür eine
elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt per Elster, nur in Härtefällen kann
auf die elektronische Abgabe verzichtet werden. Der Bund der Steuerzahler Baden-
Württemberg forderte von Beginn an, die Abgabe der Erklärungen für die
Grundstücke in Baden-Württemberg in Papierform großzügig anzuerkennen.

Zentrales Thema war diese Forderung auch Anfang Februar in einem Gespräch mit
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz. Der baden-württembergische Steuerzahlerbund bat den
Minister dabei, im Hinblick auf die online abzugebende Grundsteuererklärung auch an
beispielsweise ältere Grundstückseigentümer oder Eigentümer zu denken, die noch nie eine
Steuererklärung abgegeben haben und forderte, dass die Steuererklärung für das eigene
Grundstück unproblematisch auch ohne größere Hürden in Papierform abzugeben sein
müsse. Jetzt hat das Finanzministerium reagiert und bekannt gegeben, dass man ab Juli 2022 einen Vordruck beim zuständigen Finanzamt abholen kann, die Abgabe der Steuererklärung in Papierform wird als Härteantrag gewertet.

„Ein guter und richtiger Zug des Finanzministeriums. Von der Grundsteuer sind sehr viele
Steuerzahler betroffen, auch solche, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und vor
allem auch solche, die bisher noch nie eine Steuererklärung elektronisch übermittelt haben.
All jenen hilft dieser Vordruck entscheidend weiter“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike
Möller deutlich.

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