Bürokratieentlastungsgesetz III
Die Bundesregierung will der Bürokratie den Kampf ansagen und hat daher im September 2019 einen Referentenentwurf zum Bürokratieabbau (kurz: BEG III) vorgelegt. Allerdings bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen der Steuerzahler zurück. Es sollen lediglich ein paar wenige Vorschriften im Steuerrecht aktualisiert werden, z. B. bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern oder der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Das ist ein erster richtiger Schritt, wie es aber noch besser geht, zeigt der BdSt in seiner Stellungnahme und der Broschüre „70 Vorschläge zur Steuervereinfachung“.