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Bürger sollen von Steuermehreinnahmen profitieren

Bund der Steuerzahler Hessen e. V. / Presseinformation 21.03.2018

Steuerzahler müssen entlastet werden / Kommunen sollen Hebesätze senken / Landtag muss endlich Grundsteuerdeckel beschließen

Der BdSt Hessen fordert die Landtagsabgeordneten auf, noch einmal über mögliche Einsparungen nachzudenken bevor sie den Doppelhaushalt verabschieden. „Trotz hoher Einnahmen und leicht sinkender Schulden kann von finanzieller Entspannung in Hessen keine Rede sein. Schließlich steigt unsere Fehlbetragsuhr im neuen Jahr um sieben Milliarden auf dann insgesamt 114,3 Milliarden Euro an. Die Politik muss diese unvorstellbar hohe Last endlich zur Kenntnis nehmen und bei ihren Planungen berücksichtigen“, so Clemens Knobloch, Haushaltsexperte des BdSt Hessen.

Derzeit steige die Fehlbetragsuhr um 222 Euro pro Sekunde beziehungsweise 800.000 Euro in der Stunde an. Zwar sei der überwiegende Teil des Zuwachses in diesem Jahr auf die Einführung der Hessenkasse und somit auf die Übernahme kommunaler Kassenkredite zurückzuführen. Doch auch bereinigt um diese Maßnahme steige der Fehlbetrag des Landes aufgrund der erheblichen Stellenzuwächse und Ausgabensteigerungen um rund 100 Millionen Euro im Monat an. „Die Entwicklung des Fehlbetrags zeigt überdeutlich, dass gerade im Personalbereich äußerste Ausgabendisziplin gewahrt werden muss. Die im Haushaltsentwurf 2018/19 vorgesehenen rund 3.000 neuen Stellen stehen dazu im krassen Widerspruch – insbesondere nach dem Stellenzuwachs im letzten Jahr“, so Knobloch. Dass für weitere Neueinstellungen absolut kein Handlungsspielraum existiert, werde eindrucksvoll von den bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen in Höhe von rund 80 Milliarden Euro bestätigt, die mit großem Abstand den umfangreichsten Posten der Verbindlichkeiten Hessens bilden. In diesem Bereich müsse ebenso gegengesteuert werden wie bei den stark angestiegenen Finanzhilfen. Keinesfalls dürfe es wegen der bevorstehenden Landtagswahl zu übertriebenen Wahlgeschenken kommen.

Hintergrund
Während die klassische Schuldenuhr des BdSt Hessen lediglich den Gesamtschuldenstand des Landes von aktuell 43,3 Milliarden Euro abbildet, zeigt die Fehlbetragsuhr den ganzen finanzpolitischen Handlungsbedarf. Sie basiert auf dem modernisierten Rechnungswesen Hessens, das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien ausweist. Dabei werden die Vermögenswerte den Schulden und Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt. Datengrundlage sind Zahlen des Hessischen Finanzministeriums.

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