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„Bürger dürfen nicht stärker belastet werden!“

Top News / Presseinformation 17.06.2019

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Koalitionstreffen / „Länder und Kommunen müssen ihre Möglichkeiten bei der Grundsteuer nutzen!“ / Und: „Soli-Aus muss für alle kommen!“

Nach dem Koalitionstreffen steht fest: Die Grundsteuerreform kommt. „Das neue Berechnungsmodell zur Grundsteuer ist allerdings kein Beitrag zur Steuervereinfachung! Immerhin ermöglicht die Öffnungsklausel den Bundesländern, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und damit die Grundsteuer für Bürger und Betriebe einigermaßen moderat zu halten. Das ist ein positiver Punkt, für den sich unser Kämpfen gelohnt hat.

Alle Länder, die das vom Bund vorgeschlagene Modell nutzen, fordere ich auf, Druck auf ihre Kommunen zu machen. In vielen Fällen sollten die Gemeinden die kommunalen Hebesätze anpassen, um Mehrbelastungen zu vermeiden! Genau das haben die Modellberechnungen unseres Verbands zum sogenannten Scholz-Vorschlag vom April gezeigt. Letztlich darf die notwendige Neuberechnung der Grundstückswerte nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden auf dem Rücken der Mieter und Eigentümer die Steuerkassen auffüllen.“

Aus Sicht der Steuerzahler nicht zufriedenstellend ist das Ergebnis zum Solidaritätszuschlag. „Hier hat die Koalition nur ihren Kompromiss aus dem Koalitionsvertrag bestätigt, statt einen mutigen Schritt zu gehen“, kritisiert Holznagel. „Bleibt es bei der geplanten Teil-Abschaffung, werden auch Facharbeiter, Sparer und Betriebe weiter mit dem Soli belastet.“

Zum Hintergrund

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte bereits vor einigen Monaten ein Modell zur Grundstücksbewertung vorgestellt, das den Wert der Immobilie berücksichtigt. Allerdings waren damit nicht alle Bundesländer – allen voran Bayern – einverstanden. Diese bevorzugten eine Berechnung auf Basis der Grundstücks- und Gebäudefläche. Über die nun vorgesehene Öffnungsklausel erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, ihre eigenen Vorstellungen einzubringen.

Die Reform des Bewertungsrechts war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die geltenden Regeln als verfassungswidrig beurteilte. Denn die Bewertung der Grundstücke basiert aktuell auf veralteten Einheitswerten, die sich auf das Jahr 1964 in den westlichen bzw. 1935 in den östlichen Bundesländern beziehen. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2019 neue Regeln zu schaffen.

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