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Brandneuer Ratgeber „Senioren und Steuern“

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 07.03.2025

Von Steuerabzug bis Erbschaftssteuer – Der Bund der Steuerzahler informiert

Immer mehr Rentner müssen sich mit dem Thema Steuern befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Rente oder Pension beziehen und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist deutlich gestiegen. Jährlich erhöht sich für Neu-Rentner der steuerpflichtige Anteil der Rente. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entsprechend handeln. Viele Rentner wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können.

Welche vielfältigen Möglichkeiten Senioren haben ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber informiert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Spenden und Versicherungsbeiträge, energetische Gebäudesanierung oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst neben der Rente zu beachten ist oder ob es sich lohnt, die Kapitalerträge zu erklären, wird in der Broschüre ausführlich und leicht verständlich erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will, erhält in dieser Broschüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen.

Erhältlich ist der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. als Broschüre unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder als PDF-Datei per E-Mail an info(at)steuerzahler-bw.de.

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