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BMF-Umsetzungsvorschlag zur Gutschein-Richtlinie

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen 16.08.2017

Ob Weihnachten oder zum Geburtstag, Gutscheine werden immer beliebter. Deshalb ist es wichtig festzulegen, wie Unternehmer Gutscheine im Steuerrecht abrechnen müssen. Im Jahr 2016 wurden auf EU-Ebene einheitliche Gutscheinregeln beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2018 umsetzen müssen. Nach der EU-Richtlinie kommt es künftig bei der Umsatzsteuer darauf an, ob ein Einzweck- oder ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt. Das Bundesfinanzministerium hat im Juli 2017 einen ersten Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, Teile der EU-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz zu übernehmen und ergänzend ein Einführungsschreiben zu veröffentlichen.
Der Bund der Steuerzahler hält eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes für sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ganz wichtig ist uns aber auch, dass Detailfragen zeitnah in dem angekündigten Verwaltungsschreiben geklärt werden, denn in der Praxis gibt es zahlreiche Fallvarianten zu Gutscheinen. Einige Probleme haben wir in unserer Stellungnahme aufgegriffen.

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