Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Betriebsveranstaltung: BdSt setzt sich f...

Betriebsveranstaltung: BdSt setzt sich für Steuervereinfachung ein

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 20.04.2016

Ministerium lehnt gleiche Behandlung im Lohn- und Umsatzsteuerrecht ab

Am 14. Oktober 2015 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium ein neues Verwaltungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2015: Danach bleiben Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Freibetrag von 110 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Wird der Betrag überschritten, unterliegt nur noch der überschießende Teil der Besteuerung. Diese Änderung gilt jedoch nicht für die Umsatzsteuer, so das Ministerium. Das heißt, wird der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter überschritten, entfällt für den kompletten Betrag der Vorsteuerabzug
Der Bund der Steuerzahler schlug vor, das Umsatzsteuerrecht an das Lohnsteuerrecht anzupassen, denn die unterschiedlichen Rechenwege bereiten unnötig Bürokratie. Nach unserem Vorschlag wäre sowohl im Lohn- als auch im Umsatzsteuerrecht nur der den 110-Euro-Betrag übersteigende Teil steuerlich relevant. Das Ministerium hält in seiner Antwort jedoch an der unterschiedlichen Behandlung fest: Im Umsatzsteuerrecht können es nur eine unternehmerische oder private Verwendung geben. 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland