Sechstes Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Rund 60 Prozent der Arbeitnehmer verfügen bereits über eine Betriebsrente. Die Bundesregierung will diese Quote ausbauen und deshalb bestehende Hemmnisse für Betriebsrenten abbauen. Ihr Vorschlag besteht aus zwei Komponenten: Dem sogenannten Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung als reine Beitragszusage ausgestalten können, und aus einer steuerlichen Förderung der Betriebsrente. Der Referentenentwurf – eine Vorstufe zum Gesetzentwurf – sieht konkret vor, dass höhere Beiträge steuerfrei in Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen gezahlt werden können. Zudem soll die Riester-Zulage ab dem Jahr 2018 von 154 auf 165 Euro steigen. Eine besondere Förderung soll es für Geringverdiener mit monatlichen Einkommen von bis zu 2.000 Euro geben. Allerdings müsste der Arbeitgeber hier 70 Prozent der Beiträge übernehmen.
Der BdSt unterstützt Vorschläge, die Betriebsrente zu stärken. Aus unserer Sicht gehört aber die Rentenbesteuerung insgesamt auf den Prüfstand. Denn letztlich nutzt es nichts, wenn die Betriebsrente in der Einzahlungsphase gefördert, in der Auszahlungsphase aber hoch besteuert wird.