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Berliner Bezirksverordneter: Wegen rassistischer Beleidigung und Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt
Der AfD-Politiker Kai Borrmann, der Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte ist, muss wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten entschieden.
Borrmann hatte im Außenbereich eines Cafés in Berlin-Mitte zwei Frauen mehrmals als N***r bezeichnet. Zuvor hatte er sich in ein Gespräch der Frauen am Nachbartisch eingemischt. Weil er sich an ihren Ansichten störte, beleidigte er sie. Nachdem sowohl die Frauen als auch Borrmann das Café verlassen hatten, hat der Angeklagte die Frauen auf offener Straße erneut rassistisch beleidigt. Es ist daraufhin zu einer von Borrmann ausgehenden körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Folge der Angeklagte eine der Frauen geschlagen und heftig in den Arm gebissen hat.
Das AG führt aus, dass es heute einen breiten gesellschaftlichen Konsens gebe, dass die Bezeichnung als N***r diskriminierend sei. Solche Äußerungen seien herabwürdigend und verletzten die Würde anderer Menschen. Der Angeklagte habe auch erkannt, dass die Frauen durch die Äußerungen gekränkt gewesen seien. In Hinblick auf die Körperverletzung könne sich der Angeklagte zudem nicht auf eine Notwehrlage berufen. Er sei der Angreifer gewesen und habe folglich kein Recht gehabt, sich seinerseits gegen die Gegenwehr der Frauen zu wehren.
Bei der Bemessung der Strafe hat das AG eigenen Angaben zufolge berücksichtigt, dass die Taten rassistisch motiviert gewesen waren. Darüber hinaus habe die Tat zu nicht unerheblichen Verletzungen geführt. Die Bissverletzung sei für circa ein Jahr sichtbar gewesen. Beide Frauen seien zudem noch heute in ihrem alltäglichen Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigt.
Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 15.02.2023, 233 Ds 145/22