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Bei Arbeiten in Haus und Garten an die Steuer denken

Presseinformation 03.02.2021

Ratgeber vom Bund der Steuerzahler hilft Steuern sparen

Ob Heizungsmonteur, Fernsehtechniker, Dachdecker, Baumschneider, der Pflegedienst oder die Haushaltshilfe – irgendwelche Kosten stehen fast immer an. Viele Handwerker- und Dienstleistungen lassen sich dabei von der Steuer absetzen. Zudem ist es seit 2020 möglich, Aufwendungen am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, die der energetischen Gebäudesanierung dienen, über drei Jahre steuerlich geltend zu machen.

Über die Frage, in welchen Fällen der Mieter und in welchen Fällen der Eigentümer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kann und welche Regeln zu beachten sind, damit das Finanzamt den Steuerabzug auch gewährt, informiert der Bund der Steuerzahler mit seinem aktualisierten und neu aufgelegten Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“. Rechenbeispiele und Fallbeschreibungen aus dem täglichen Leben machen es hier auch dem steuerlichen Laien einfach, sich mit der Materie zu befassen. Übrigens, selbst wer aus Altersgründen oder gesundheitsbedingt keinen eigenen Haushalt mehr führt, kann bestimmte Leistungen von der Steuer absetzen. Allgemein gilt: Nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt nicht unnötig Geld.

Der Ratgeber erklärt aber nicht nur, welche haushaltsnahen Handwerker- oder Dienstleistungen von der Steuer absetzbar sind und welche nicht. Er informiert auch darüber, was bei Minijobs im Privathaushalt zu beachten ist oder wie sich Kinderbetreuungs- und Pflegekosten steuerlich auswirken.

Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“ über die gebührenfreie Bestellhotline Telefon 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

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