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Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 23.03.2018

Baden-Württembergische Finanzverwaltung verliert im Länderranking

Schlechte Aussichten für Steuerzahler aus Baden-Württemberg: Statt 46 Tagen im Durchschnitt in 2016 mussten sie im Jahr 2017 49 Tage auf Ihren Steuerbescheid warten. Das ist umso ärgerlicher, da rund 90 Prozent aller Steuerzahler mit einer Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern rechnen können, die im Durchschnitt 935 Euro beträgt. Im Ländervergleich der Bearbeitungszeit durch die Finanzämter fällt Baden-Württemberg damit von Platz fünf im Vorjahr auf den 10. Platz zurück.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Finanzverwaltung daher auf, gründliche Ursachenforschung für die Verschlechterung zu betreiben. Denn sowohl bei der Bearbeitung der reinen Arbeitnehmerfälle als auch bei den deutlich komplexeren Fällen von Unternehmern und Selbständigen ist Baden-Württemberg langsamer geworden. Aber nicht nur, dass Baden-Württembergs Finanzämter mehr Zeit benötigen, sorgt für das schlechte Abschneiden im Ländervergleich. Hinzu kommt, dass andere Bundesländer zum Teil deutliche Fortschritte bei der Verkürzung der Bearbeitungsdauer gemacht haben. So benötigte zum Beispiel Berlin für die Bearbeitung eines Falles lediglich 36 Tage, zwei Tage weniger als im Vorjahr, während in Baden-Württemberg 49 Tage fällig werden und damit drei mehr als im Vorjahr. Es geht aber auch in Baden-Württemberg schneller: So brauchte das schnellste Finanzamt zur Bearbeitung nur 26 Tage, das langsamste hingegen 58 Tage.

Die baden-württembergischen Finanzämter sollten sich dringend bemühen, wieder Plätze im Länderranking gutzumachen. Nicht nur, um im Ländervergleich zu glänzen, sondern auch im Sinne der Steuerzahler im Land. Schließlich sollten die Steuerzahler erwarten können, dass die Finanzverwaltung ihrem eigenen Anspruch eines Servicedienstleisters gerecht wird. Und dazu gehört auch die zügige Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen. Dabei sollte es der Finanzverwaltung eine Überlegung wert sein, zumindest das schnellste Finanzamt des Landes zu veröffentlichen, damit sich andere Ämter an dessen Abläufen orientieren können.

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