Elektronische Ladenkassen
Unser Präsident bei „Mario Barth deckt auf!“
BdSt Präsident rügt laxen Umgang mit Sachleistungskonto für Abgeordnete
Ein Fall für alle interessierten Steuerwächter
Der Bedarf an Smartphones, Tablets und Laptops im Deutschen Bundestag ist um Weihnachten herum offenbar besonders hoch. „Dezemberfieber“ wird dieses Phänomen genannt – Geld, das noch übrig ist, wird vor Silvester noch schnell für alles Mögliche genutzt. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Abgeordneten im Dezember 2018 knapp 1,5 Millionen Euro für Büroausstattung ausgegeben haben. Im November waren es 872.000 Euro, im restlichen Jahr lag der Durchschnitt bei 466.000 Euro im Monat. Die eingereichten Belege zeigen, dass zum Jahresende 323 Rechnungen für Smartphones, 247 für Tablets und weitere Belege für 171 Laptops bei der Bundestagsverwaltung eingingen.
Kritisch zu sehen: Niemand kontrolliert eine mandatsbezogene Nutzung. Übrigens: Nach Ausscheiden aus dem Bundestag dürfen die fleißigen Einkäufer Laptop & Co. behalten.
Im Einzelnen: Das Sachleistungskonto steht jedem Abgeordneten zur Verfügung, 12.000 Euro sind jährlich für „mandatsbezogene Ausgaben“, also zum Beispiel Computer, Druckerpapier oder Heftklammern, vorgesehen. Was nicht ausgegeben wurde, verfällt mit Jahresende. Dieses Extra-Budget steht jedem Parlamentarier neben der steuerfreien Kostenpauschale von 53.017 Euro zu.
Unser Präsident Reiner Holznagel dazu in der BILD am SONNTAG: „Die Abgeordneten haben zu viele steuerfinanzierte Privilegien – symptomatisch dafür sind die laxen Regeln für das Sachleistungskonto: Weil es keine echte Kontrolle für eine mandatsbezogene Nutzung gibt, verleitet dieses Sachleistungskonto leider zu unnötigen und teuren Anschaffungen.“
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb: Die Richtlinien für das Sachleistungskonto müssen deutlich verschärft werden. Strengere Regularien im Umgang mit Steuergeld stehen der Freiheit des Mandats nicht entgegen, den Volksvertretern aber gut zu Gesicht!